Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

1. BECV-Informationsveranstaltung der DEHSt

Die 1. BECV-Informationsveranstaltung der DEHSt findet am 08.04.2022 für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes statt

In unserem Blog-Eintrag vom August 2021 haben wir bereits über das in Krafttreten der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung informiert. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die durch den nationalen Brennstoffemissionshandel verursachten höheren Belastungen für produzierende Unternehmen bestimmter Sektoren abzumildern. Dafür bekommen betroffene Unternehmen voraussichtlich Beihilfen in Form von Kompensationszahlungen, sofern sie ab 2023 „Klimainvestitionen“ tätigen.

Am 08.04.2022 findet die erste Informationsveranstaltung zum Thema Carbon Leakage Kompensation für fossile Energieträger statt. Veranstalter ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die DEHSt ist die zuständige Behörde, die für die Zahlung von Beihilfen an Unternehmen verantwortlich ist. Der erste Stichtag für die Antragstellung ist bereits am 30.06.2022!

Mit der Veranstaltung möchte die DEHSt betroffenen Unternehmen umfassend das Beihilfeverfahren und die Antragsstellung erläutern. Die Veranstaltung findet am 08.04.2022 von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr online statt und wird per Livestream übertragen. Der Link zur Übertragung wird ca. eine Woche vorher auf folgender Website bekanntgegeben: https://www.dehst.de/

Die Veranstaltung ist kostenfrei und erfordert keine Anmeldung.
Sollten Sie Fragen zur BECV haben, beraten wir Sie gern!

10. Mär. 2022

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