Laser

Die Synergie zwischen Umweltmanagementsystemen nach EMAS und Berichtspflichten nach CSRD

In Zeiten steigender Umweltprobleme und einem wachsenden Bewusstsein für Nachhaltigkeit werden Unternehmen zunehmend dazu aufgefordert, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren und transparenter über ihre Aktivitäten zu berichten. In diesem Kontext sind Umweltmanagementsysteme ein wertvolles Werkzeug, das Unternehmen dabei unterstützen kann, ihre Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erfüllen. In diesem Blog werden wir die Vorteile eines Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS III in Bezug auf die Erfüllung der Berichtspflichten nach CSRD genauer betrachten.

Männchen vor Zahnrad als Symbolbild für Synergien
  1. Verbesserte Datenerfassung und -verwaltung
    Durch die Implementierung eines UMS gemäß EMAS III sind Unternehmen dazu angehalten, Umweltdaten systematisch zu erfassen und zu verwalten. Dies ermöglicht es Unternehmen, umfassende Informationen über ihre Umweltauswirkungen zu sammeln, zu analysieren und zu überwachen. Diese Daten sind von unschätzbarem Wert, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, da Unternehmen detaillierte Informationen über ihre Umweltauswirkungen offenlegen müssen.
  2. Ganzheitlicher Ansatz zur Umweltleistung
    EMAS III geht über die reine Datenerfassung hinaus und fördert einen ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens. Durch die Implementierung werden Maßnahmen ergriffen, um Ressourceneffizienz zu steigern, Emissionen zu reduzieren und Abfall zu minimieren. Diese Bemühungen zur Verbesserung der Umweltleistung sind ein wesentlicher Bestandteil der CSRD-Berichterstattung, da Unternehmen darüber berichten müssen, wie sie ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen möchten.
  3. Stärkung der Glaubwürdigkeit und Reputation
    Ebenfalls können Unternehmen durch die Einführung eines UMS nach EMAS III ihre Glaubwürdigkeit und Reputation stärken. Insbesondere durch die Veröffentlichung der jährlichen Umwelterklärung, welche von besonderer Bedeutung ist, da Investoren, Kunden und andere Stakeholder zunehmend nach Transparenz und Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.
  4. Identifizierung von Risiken und Chancen
    Solch ein UMS hilft außerdem Unternehmen dabei, Umweltrisiken und -chancen zu identifizieren. Indem Unternehmen ihre Umweltauswirkungen bewerten und überwachen, können sie potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Gleichzeitig werden auch Chancen für eine nachhaltigere Geschäftstätigkeit aufgedeckt. Diese proaktive Herangehensweise ist von entscheidender Wichtigkeit, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden und um Unternehmen auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.

Fazit:

In einer Zeit, in der Umweltprobleme und Nachhaltigkeit immer größere Bedeutung erlangen, ist die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS III und die Erfüllung der Berichtspflichten gemäß CSRD eine strategische Entscheidung für Unternehmen. Es ermöglicht ihnen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren, ihre nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Durch diese Synergie können Unternehmen ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit unter Beweis stellen und zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen. Gerne beraten wir ihr Unternehmen zur EMAS III.

Autorin: Anne Michel

Außerkrafttreten der BG-V sowie der damit verbundenen nachträglichen Anforderungen

Im Zuge der Gasmangellage wurde am 26.10.2022 die BG-V (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage) verabschiedet.

Diese Verordnung beinhaltete Erleichterungen für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung und Wiederinbetriebnahme von Anlagen u.a. in Genehmigungs- und Prüfverfahren. Typischerweise waren davon vor allem diesel- oder ölbasierte Aggregate betroffen, die während der Gasmangellage entweder als Notstromaggregat oder zur Wärmebereitstellung genutzt und in dieser Zeit zusätzlich errichtet wurden.

Die BG-V war für zwei Jahre und damit bis zum 26.10.2024 befristet und hat somit größtenteils Ihre Gültigkeit verloren.

Relevanz von § 9 Abs. 3 BG-V:

Für viele Unternehmen bleibt insbesondere § 9 Abs. 3 der Verordnung von Bedeutung. Dieser sieht vor, dass Anlagen, die während der Geltungsdauer der BG-V in Betrieb genommen oder wesentlich geändert wurden und weiterhin betrieben werden sollen, den Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) entsprechen müssen. D.h. Unternehmen sind verpflichtet, sämtliche notwendigen Anpassungsmaßnahmen bis spätestens sechs Wochen nach dem 26.10.2024, also bis zum 07.12.2024, umzusetzen und die entsprechenden Nachweise der zuständigen Behörde vorzulegen.

Alternativ ist der Nachweis über die Stilllegung der betroffenen Anlage zu erbringen.

Fazit:

Sollte diese Frist – beispielsweise aufgrund von Herausforderungen im Weihnachtsgeschäft oder dem Jahresabschluss – unbeachtet geblieben sein, wird dringend empfohlen, die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich nachzuholen, um regulatorische und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Autor: Felix Berlin

Pilotkunde für das ESG-Reporting-Tool von "plant values und saxess" gesucht

Seien Sie Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte steigen rasant, und Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, die komplexen Standards der EU-Regulierungen – insbesondere die neuen Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – zuverlässig umzusetzen. Hier setzt die neue Kooperation zwischen plant values und saxess an: Gemeinsam entwickeln sie ein ESG-Reporting-Tool, das speziell darauf ausgelegt ist, Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Berichterstattungspflichten praxisnah zu unterstützen.

Um dieses Tool optimal an die Bedürfnisse der Anwender anzupassen, suchen plant values und saxess derzeit Pilotkunden, die an der Entwicklung teilhaben und diese durch praxisnahe Einblicke bereichern möchten. Dies ist eine einmalige Gelegenheit für Unternehmen, frühzeitig Zugang zu einer maßgeschneiderten Lösung zu erhalten und die eigene Berichterstattung nachhaltig und wiederholbar zu gestalten.

Pilotkunde für das ESG-Reporting-Tool von plant values

Ihre Vorteile als Pilotkunde

  • Mitgestalten: Bringen Sie Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen direkt in die Entwicklung ein und helfen Sie, ein Tool zu schaffen, das Ihre operativen Herausforderungen präzise adressiert.
  • Frühzeitiger Zugang: Nutzen Sie das ESG-Reporting-Tool vor dem offiziellen Marktstart und verschaffen Sie sich einen entscheidenden Vorteil, um die bevorstehenden CSRD-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
  • Exklusive Beratung: Profitieren Sie von der direkten Zusammenarbeit mit den Experten von plant values und saxess, die Ihnen beim gesamten Reporting-Prozess zur Seite stehen – von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur vollständigen Berichterstattung.
  • Praxisnähe und Effizienz: Gemeinsam gestalten wir ein Tool, das speziell für die Herausforderungen des ESG-Reportings konzipiert ist und sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen abdeckt.


Werden Sie Teil dieses Innovationsprojekts!

Für die Entwicklung dieses Tools setzen plant values und saxess auf enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, um eine möglichst praxisnahe Lösung zu schaffen. Besonders Unternehmen aus der Sozialwirtschaft und der Dienstleistungsbranche sind herzlich eingeladen, Pilotkunde zu werden – aber auch jede andere Branche ist willkommen.

Interessiert? Dann freuen sich plant values und saxess auf Ihre Kontaktaufnahme! Schicken Sie Ihnen eine kurze Nachricht über deren Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.

Autorin: Anne Michel

Workshop mit Ramon Thielecke

Die individuelle Identifikation bei ANALYZE HSE

Analyze Team mit Ramon Thielecke

Am 20. September 2024 veranstaltete die ANALYZE HSE GmbH einen inspirierenden Workshop mit Ramon Thielecke, der den Fokus auf die individuelle Rolle jedes Teammitglieds und dessen Identifikation mit dem Unternehmen legte. Während des Workshops reflektierten wir unsere persönlichen Antriebe und wie sie zu den gemeinsamen Zielen von ANALYZE HSE beitragen. Jeder von uns bringt eine einzigartige Perspektive ein – sei es im Bereich Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz oder Umweltschutz, dabei verbindet uns der Wert und Grundgedanke durch individuelles Handeln Nachhaltigkeit zu fördern. Durch den Austausch wurden individuelle Stärken sichtbar, die uns helfen, diesen Wert in allen Aspekten unserer Arbeit zu verankern.

Langfristige Beziehungen und fundiertes Wissen als Kern unserer Unternehmenskultur

Eine der wichtigsten Erkenntnisse des Workshops war, dass unsere Kultur der Bodenständigkeit und Kundenorientierung durch unseren gemeinsamen persönlichen Antrieb für nachhaltige Lösungen gestärkt wird. Wir setzen auf langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften mit unseren Kunden, um Lösungen zu schaffen, die nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind. Unsere kontinuierliche Weiterentwicklung und Weiterbildung ist dabei ein entscheidender Faktor. Unsere Kundenbeziehungen sind geprägt von Vertrauen und Zuverlässigkeit, wir möchten nicht nur Lösungen anbieten, sondern auch als verlässlicher Partner fundiertes Wissen weitergeben. Diesen Ansatz haben wir im Workshop gemeinsam reflektiert und weiter gestärkt, um auch in Zukunft nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und voranzubringen.

Autorin: Julia Weigelt

Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin ?
Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich über Ihren Anruf.

Hendrikje Schubert

Tel:+49 (0) 351 8287 406 0

E-Mail:info@analyze-hse.de