Laser

Die Bundesregierung plant einschneidende Energiesparmaßnahmen

Die Bundesregierung plant einschneidende Energiesparmaßnahmen, zu denen sie private Haushalte, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen per gesetzlichen Verordnungen verpflichten will (Kurzfrist­energie­sicherungs­verordnung – EnSikuV, Mittel­frist­energie­sicherungs­verordnung – EnSimiV). Beide Verordnungen sollen bis 01.10.2022 durch die Legislative laufen.

Für Unternehmen könnte u.a. gelten:

  • Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung
  • Pflicht zum hydraulischen Abgleich (bis vorauss. Sept. 2023/2024)
  • Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Beleuchtung von Werbeanlagen (Außenwerbung) aus zwischen 22:00 und 06:00 Uhr
  • Absenkung Mindesttemperatur für Arbeitsstätten auf 19 °C
  • Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienz­maßnahmen in Unternehmen mit Verbrauch >10GWh/a (Unwirtschaftlichkeit muss dem Auditor belegt werden)

Zum letzten Punkt sollen alle Unternehmen, welche ein Energieaudit nach DIN 16247-1 haben durchführen lassen (EDL-G) oder ein Energie­management­system (ISO 50001, alternativ EMAS) betreiben, verpflichtet werden. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit ist die Berechnung nach DIN 17463. Die Prüfung soll durch Zertifizierer, Energieauditoren und Umweltgutachter erfolgen.

Der Entwurf der neuen DIN EN 16247-1 für Energieaudits

Seit Mai 2021 liegt ein Entwurf der neuen DIN EN 16247-1 für die Durchführung von Energieaudits vor. Sie sind insbesondere im Zusammenhang mit den gesetzlichen Pflichten aus dem Spitzenausgleich (Stromsteuer, Energiesteuer) und der Energieauditpflicht (Energiedienstleistungsgesetz) relevant; diese gesetzlichen Regelungen verweisen aktuell noch auf die bisherige Fassung der DIN EN 16247-1.

Neben Erweiterungen von bereits bestehenden Kapiteln wie der Datenerfassung (Kapitel 5.3) gibt es nun auch zwei weitere Kapitel – Messplan (Kapitel 5.4) und Stichprobenahmeverfahren (Kapitel 5.5).

In der Datenerfassung wird nun hinzugefügt, dass der Energieauditor die erfassten Informationen hinsichtlich Folgerichtigkeit und Eignung bewerten muss. Auch muss dieser eine Analyse der erfassten Daten durchführen. Dabei muss der Energieauditor eine erste energetische Ausgangsbasis festlegen, die bei der Quantifizierung der Auswirkungen von Verbesserungen der energiebezogenen Leistungen verwendet wird.

Das neue Kapitel Messplan (Kapitel 5.4) fordert, dass der Energieauditor und die Organisation eine Vereinbarung über einen Messplan treffen müssen. Als wesentliche Punkte, die im Messplan enthalten sein müssen, werden die relevanten Messpunkte, ihre zugehörigen Prozesse und die dabei zu verwendenden Messgeräte sein.

Das Kapitel Stichprobenahmeverfahren (Kapitel 5.5) kann angewendet werden, wenn es praktisch nicht durchführbar bzw. nicht wirtschaftlich ist, alle während des Energieaudits verfügbaren Informationen zu untersuchen. Informationen und Beispiele zur Methodik finden sich nun in einem der drei informativen Anhänge (Anhang C in diesem Fall). Das Verfahren der Stichprobenahme ist angelehnt an die ISO 19011:2018.

Im Kapitel 5.8 Berichterstattung werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt. Insbesondere zu den bekannten Punkten: Wesentlicher Energieeinsatz (SEU), relevante Variablen, statische Faktoren und Energieleistungskennzahlen (EnPIs). Auch werden Effizienzvorschläge (EPIAs) im Bericht gefordert, welche in ihrer Rangfolge in einer Tabelle zusammengefasst werden sollen.

Im Anhang B werden drei verschiedene Gründlichkeitsgrade für Energieaudits vorgeschlagen. Grad 1 entspricht dem Niveau der DIN EN 16247-1, die Grade 2 und 3 umfassen optionale zusätzliche Anforderungen (Grad 2: detailliertes Audit; Grad 3: detailliertes Audit mit Angabe von Kosten).

Spitzenausgleich wird bis 2024 fortgeführt

Frohe Kunde:
Der Spitzenausgleich wird in 2023/2024 fortgeführt, die € sind im Bundeshaushalt vorgesehen, welcher im Juli 2022 verabschiedet wurde. Eigentlich wollte das Bundesministerium für Finanzen zum 01.01.2023 eine gesetzliche Neuregelung vorlegen, jedoch wird es nun eine zweijährige Übergangsphase mit wenigen Änderungen geben.

Demnach können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes - wie in den letzten Jahren - Steuerentlastungen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen, sofern sie einen Nachweis zu Energiemanagement-Aktivitäten vorlegen.

JOB als Werkstudent:in

ANALYZE HSE ist eine inhabergeführte Unternehmensberatung mit Energie- und Umweltschwerpunkt mit Sitz in Dresden. Als Start-up Anfang 2020 gegründet, bringen wir dennoch mehr als 12 Jahre Industrieerfahrung mit und waren allein in den letzten 2 Jahren in über 40 Unternehmen verschiedenster Branchen tätig.

Dein Job als Werkstudent:in

Unsere Dienstleistungen und damit deine Arbeitsfelder:

  • Beratung in Energie- und Umweltmanagement (ISO 50001 und ISO 14001)
  • Auditierung nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001 sowie DIN 16247-1
  • Schulungen und Web-Seminare


Deine Aufgaben:

  • Unterstützung in Kundenprojekten zu Fragen der Energieeffizienz, des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Qualitätssicherung
  • Pflege von kundenspezifischer Managementsystem-Dokumentation
  • Erstellen von Muster-Dokumenten
  • Recherchearbeiten mit Schwerpunkt Recht und Normen
  • Verfassen monatlicher Blog-Beiträge

Organisatorisches:

  • 5 Stunden/Woche (max), freie Zeiteinteilung, 2 Calls pro Monat zu büroüblichen Zeiten
  • Vergütung auf Stundenbasis
  • Ab 01.09.2022 für mindestens 6 Monate


Was du mitbringst (must haves):

  • (Demnächst) Bachelor im Studiengang Ökologie & Umweltschutz oder Vergleichbares
  • Wissen zu Managementsystemen, HSE, CSR, Nachhaltigkeit
  • Immatrikulierte Student:in
  • Lust auf Remote-Work, einzelne Termine im Büro in Dresden sowie beim Kunden vor Ort
  • Du hast einen Laptop/PC und einen Internetzugang sowie ein starkes Bewusstsein für Datenschutz und Sensibilität im Handling von Kundendaten
  • Kompetenter, sicherer Umgang mit digitalen Tools und Standardprogrammen von MS Office
  • Selbstständigkeit im Arbeiten, Fähigkeit zur Eigenmotivation und Neugier für verschiedene Branchen und Themen (ständig wechselnde Aufgaben und Inhalte)
  • Du bist verhandlungssicher in deutscher Sprache

Bei Interesse freuen Wir uns auf Deine Bewerbung (CV) an info@analyze-hse.de bis  15.08.2022.

Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin ?
Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich über Ihren Anruf.

Hendrikje Schubert

Tel:+49 (0) 351 8287 406 0

E-Mail:info@analyze-hse.de