Am 15. September 2026 fand in Frankfurt der 7. BAFA Energietag 2026 statt. Spannende Vorträge und fachliche Diskussionen lieferten zahlreiche Impulse für Unternehmen, die sich aktuell mit Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Energiekosten beschäftigen.
Diese drei Erkenntnisse haben wir für Unternehmen besonders mitgenommen:
1. Industriestrompreis und Fördermittel sauber auseinanderhalten
Der Industriestrompreis soll strom- und handelsintensive Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige bei ihren Stromkosten entlasten. Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028; die erstmalige Antragstellung für 2026 erfolgt rückwirkend im Jahr 2027.
Für Unternehmen ist dabei besonders wichtig: Die Entlastung ist an Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen gekoppelt. Ein Teil der gewährten Beihilfe muss daher in entsprechende Maßnahmen investiert werden. Unternehmen sollten daher geplante Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung frühzeitig betrachten und mögliche Förderinstrumente bereits bei der Maßnahmenplanung aufeinander abstimmen.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Informationen zu wettbewerbsfähigen Strompreisen und Industriestrompreis
2. Netzentgelte: Jetzt die Datengrundlage schaffen
Die Netzentgeltmodelle werden schrittweise weiterentwickelt. Der konkrete Zeitpunkt und die Auswirkungen für Unternehmen können dabei unter anderem vom jeweiligen Netzbetreiber abhängen.
Wer sich frühzeitig vorbereiten möchte, sollte bereits jetzt Lastganganalysen durchführen. Eine belastbare Datengrundlage hilft dabei, die Auswirkungen unterschiedlicher Netzentgeltmodelle auf das eigene Unternehmen zu bewerten und künftig das wirtschaftlich passende Modell auszuwählen.
3. EnEfG und EDL-G bleiben in Bewegung
Auch beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) stehen Änderungen bevor. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem Anpassungen bei den Anforderungen an Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie Energieaudits vor.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 23,6 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh, die nicht bereits unter diese Managementsystempflicht fallen, soll ein regelmäßiges Energieaudit nach den Anforderungen des EDL-G vorgesehen sein. Dabei spielt die DIN EN 16247-1 als methodischer Rahmen für die Durchführung von Energieaudits eine wichtige Rolle.
Neu relevant ist außerdem die vorgesehene Veröffentlichungspflicht: Unternehmen sollen innerhalb von drei Monaten nach Durchführung des Energieaudits einen Umsetzungsplan für die als wirtschaftlich identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
Darüber hinaus sind Änderungen bei weiteren Anforderungen des EnEfG vorgesehen, unter anderem im Bereich Abwärme.
Wichtig: Die dargestellten Änderungen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Regelungen daher noch ändern.
Weitere Informationen zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren:
Deutscher Bundestag – Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Unser Fazit
Der BAFA-Energietag hat für uns erneut gezeigt, wie eng Energieeffizienz, Energiekosten, Fördermöglichkeiten und Dekarbonisierung inzwischen miteinander verbunden sind.
Für Unternehmen wird es daher immer wichtiger, nicht nur einzelne gesetzliche Anforderungen im Blick zu behalten, sondern Energieverbräuche, Lastprofile und geplante Effizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen gemeinsam zu betrachten. Wer frühzeitig eine belastbare Datengrundlage schafft und geplante Maßnahmen strukturiert bewertet, kann auf neue Anforderungen und Fördermöglichkeiten gezielter reagieren.
Vielen Dank an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die gelungene Veranstaltung und die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die für sie relevanten Anforderungen einzuordnen und daraus praxisgerechte Maßnahmen abzuleiten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich Energie.





