Was Unternehmen, Kommunen und Gebäudebetreiber jetzt prüfen sollten
Mit dem im Juli 2026 verkündeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich wesentliche Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und technische Anlagen. Das Gesetz berücksichtigt unter anderem Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie. Besonders relevant sind die Änderungen für Industrieunternehmen, Kommunen und Betreiber größerer Nichtwohngebäude.
Einige Anforderungen greifen erst in den kommenden Jahren. Dennoch sollten betroffene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bereits jetzt prüfen, welche Pflichten für ihre Gebäude gelten und welche Maßnahmen in die Sanierungs- und Investitionsplanung aufgenommen werden müssen.
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die neuen Anforderungen betreffen mehrere Bereiche der Gebäudeplanung und des Gebäudebetriebs:
- Nullemissionsgebäude: Ab 2028 gelten entsprechende Anforderungen für neue öffentliche Gebäude, ab 2030 grundsätzlich für alle Neubauten.
- Solarenergie: Für bestimmte neue und bestehende Gebäude werden schrittweise Anforderungen zur Nutzung von Solarenergie relevant. Dabei spielen unter anderem Gebäudenutzung, Größe und geplante Sanierungen eine Rolle.
- Ladeinfrastruktur: Die Anforderungen an Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur werden ausgeweitet. Insbesondere bei Nichtwohngebäuden mit größeren Stellplatzanlagen sollten Betreiber ihre Pflichten prüfen.
- Lebenszyklusbetrachtung: Neben dem Energieverbrauch im Betrieb gewinnen auch die Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus an Bedeutung. Dazu zählen beispielsweise Emissionen aus der Herstellung von Baustoffen.
- Heizungsanlagen: Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Für neue fossil betriebene Heizungen gelten stattdessen schrittweise Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.
Gebäudeautomation nach § 56 GModG: Anforderungen ab 70 kW
Besonders praxisrelevant ist die Absenkung der Leistungsschwelle für die Gebäudeautomation von bisher mehr als 290 kW auf mehr als 70 kW.
Betroffen sind Nichtwohngebäude mit entsprechenden Heizungs-, kombinierten Raumheizungs- und Lüftungs-, Klima- oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen. Reine Prozesswärme- oder Prozesskälteanlagen sind dabei nicht mit den genannten gebäudetechnischen Anlagen gleichzusetzen.
Nach § 56 GModG müssen betroffene Gebäude grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 mit einem geeigneten System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden. Gesetzliche Ausnahmen und Übergangsregelungen sind zu berücksichtigen.
Die Systeme müssen unter anderem:
- Energieverbräuche kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren,
- Effizienzverluste erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen,
- die Raumklimaqualität überwachen,
- Verbrauchsdaten über frei konfigurierbare Schnittstellen für herstellerunabhängige Auswertungen bereitstellen.
Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude gelten darüber hinaus Anforderungen an die Automationsgrade. Bei Anlagen über 70 kW ist mindestens Automationsgrad C und bei Anlagen über 290 kW mindestens Automationsgrad B vorgesehen. Zusätzlich ist ein technisches Inbetriebnahme-Management erforderlich.
Auch eine automatische Beleuchtungssteuerung kann für betroffene Nichtwohngebäude bis Ende 2029 verpflichtend werden.
Was sollten Unternehmen und Kommunen jetzt tun?
Betreiber sollten zunächst ihre Gebäude, die Nennleistungen relevanter technischer Anlagen sowie geplante Neubau- und Sanierungsvorhaben systematisch erfassen.
Auf dieser Grundlage lässt sich bewerten, welche Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes 2026 bereits gelten und welche Maßnahmen in den kommenden Jahren erforderlich werden.
Identifizierte Handlungsbedarfe sollten frühzeitig in das Rechtskataster sowie die energetische Sanierungs-, Maßnahmen- und Investitionsplanung aufgenommen werden.
Auch im Rahmen eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 kann geprüft werden, ob relevante rechtliche Verpflichtungen identifiziert, bewertet und angemessen berücksichtigt wurden.
Unser Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 bringt für Betreiber größerer Nichtwohngebäude neue Anforderungen an die technische Gebäudeausstattung und die energetische Planung.
Entscheidend ist deshalb, frühzeitig zu klären, welche Gebäude und Anlagen betroffen sind und welche gesetzlichen Fristen bei zukünftigen Investitionen berücksichtigt werden müssen.
ANALYZE HSE unterstützt Unternehmen dabei, relevante rechtliche Anforderungen im Energiemanagement einzuordnen und daraus praxisgerechte Maßnahmen abzuleiten.
Weiterführende Informationen:
- Gebäudemodernisierungsgesetz – aktueller Gesetzestext
- § 56 GModG – Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung
- Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Rechtsstand: 13. Oktober 2026. Die konkreten Pflichten, Fristen und Ausnahmen sind für jedes Gebäude gesondert zu prüfen.





