Neue Definition der hocheffizienten KWK-Anlage ab 2026
Seit dem 01. Januar 2026 gilt im Stromsteuergesetz (StromStG) eine neue Definition der hocheffizienten KWK-Anlage. Grundlage ist nun § 2 Nr. 10 StromStG. Maßgeblich sind die Kriterien des Anhangs III der Richtlinie (EU) 2023/1791. Außerdem gilt für KWK-Anlagen mit fossilen Brennstoffen ein CO₂-Grenzwert von unter 270 g CO₂ je kWh Energieertrag.
Welche Auswirkungen ergeben sich für Betreiber?
Die Gesetzesänderung hat direkte Auswirkungen auf Betreiber von KWK-Anlagen. Die steuerliche Begünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG gilt weiterhin nur für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gleichzeitig verliert der bisherige Nutzungsgradnachweis im Stromsteuerrecht an Bedeutung. Stattdessen müssen Unternehmen künftig die neuen Effizienzanforderungen und das CO₂-Kriterium erfüllen.
Übergangsfrist bis zum 30.06.2026 beachten
Die aktuellen Hinweise des Zolls sehen für erforderliche Anpassungen von Erlaubnissen und Anträgen eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2026 vor. Bis zu diesem Termin können Unternehmen notwendige Anträge noch rückwirkend zum 01.01.2026 stellen.
Daher empfiehlt es sich, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Unsere Empfehlung: KWK-Anlagen jetzt überprüfen
Betroffene Unternehmen sollten ihre KWK-Anlagen, den eingesetzten Brennstoff, die Einhaltung des CO₂-Grenzwerts sowie ihre bestehende Erlaubnissituation zeitnah überprüfen.
Wer jetzt handelt, kann steuerliche Nachteile vermeiden und den erforderlichen Anpassungsbedarf rechtzeitig umsetzen. Außerdem lassen sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand und vermeidbare Rückfragen des Hauptzollamts reduzieren.
Unterstützung bei der Umsetzung
Sie möchten wissen, ob Ihre KWK-Anlage die neuen Anforderungen nach dem StromStG erfüllt oder ob Handlungsbedarf besteht?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Anlage sowie bei Fragen rund um Energie- und Umweltmanagement. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.



