Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen
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Hendrikje Schubert

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Hendrikje Schubert

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ANALYZE HSE GmbH

Stand: 01.01.2023

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ANALYZE HSE GmbH, insbesondere des Angebots der ANALYZE HSE GmbH (nachfolgend “Unternehmer” genannt) an ihren Vertragspartner (nachfolgend “Auftraggeber” genannt).

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Unternehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
  3. Es steht dem Unternehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer solange gebunden wie auf dem Angebot ausgewiesen (“gültig bis”).
  2. Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
  3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrags in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmers ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
  2. Der Unternehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. Etwaige gelieferte Zwischenergebnisse sind vom Auftraggeber unverzüglich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
  3. Ist dem Unternehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Unternehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Räumlichkeiten, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Equipment und Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
  5. Die Parteien sind bestrebt, den Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  6. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Unternehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeitbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
  2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Zeitbedarfsansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
  3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
  4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  5. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale von 40,00€ zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmers bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.

§ 7 Haftung

  1. Der Unternehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Unternehmer in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 8 Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Unternehmers.