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Unternehmen rüsten um: Denn ab 01.09.2021 dürfen bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden

Gemäß einer EU-Verordnung (Single Lighting Regulation 2019/2020) beginnt ab dem 01.09.2021 die Auslaufphase für folgende Lampentypen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
  • Hochvolt-Halogenlampen linear
  • Niedervolt-Halogenlampen

Nähere Informationen, welche Varianten nicht mehr produziert werden, finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller. Ab dem 01.09.2021 dürfen lediglich nur noch Restbestände abverkauft werden. Für Endanwender gibt es keine Nutzungsbegrenzung. Jedoch sollten Unternehmen mittelfristig in die Sanierung ihrer Lichtquellen investieren, weil Ersatz-Lampen zunehmend schwer zu beschaffen sein werden.

Übrigens: Ab dem 01.09.2023 sind auch die gängigen linearen T8 Leuchtstofflampen in den Längen 60 cm, 120 cm und 150 cm in der Auslaufphase.

Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie gern, z. B. bei der Erstellung eines Lichtkonzeptes.

04. Mär. 2021

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