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Spitzenausgleich wird bis 2024 fortgeführt

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Der Spitzenausgleich wird in 2023/2024 fortgeführt, die € sind im Bundeshaushalt vorgesehen, welcher im Juli 2022 verabschiedet wurde. Eigentlich wollte das Bundesministerium für Finanzen zum 01.01.2023 eine gesetzliche Neuregelung vorlegen, jedoch wird es nun eine zweijährige Übergangsphase mit wenigen Änderungen geben.

Demnach können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes - wie in den letzten Jahren - Steuerentlastungen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen, sofern sie einen Nachweis zu Energiemanagement-Aktivitäten vorlegen.

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