Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden
Es ist so weit: Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden
Wie wir bereits im März-Blog berichtet haben, dürfen seit September 2021 gemäß EU-Vorgabe bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden.
Dies betrifft folgende Lampentypen:
- Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
- Hochvolt-Halogenlampen linear
- Niedervolt-Halogenlampen
Die Vorgabe richtet sich an Hersteller bzw. Importeure, und es wird nun zunehmend schwerer sein, Ersatz-Lampen zu beschaffen.
Außerdem sind seit dem 01.09.2021 die neuen Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen mit der neuen Skala von A bis G Pflicht.
Wichtig: Ab dem 01.09.2023 entfallen dann auch die gängigen T8-Leuchtstofflampen in den Größen 600, 1200 und 1500 mm sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6.35.
Autor: Daniel Parthum
26. Nov. 2021