Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Novellierte DIN EN 16247-1

Mit der Veröffentlichung der novellierten DIN EN 16247-1 am 01.11.2022 ist diese gleichzeitig in Kraft getreten und hat damit die bisherige Norm von 2012 abgelöst. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Neuerungen und Änderungen der DIN EN 16427-1:2022-11 kurz vor.

Gleich zu Beginn soll jedoch erwähnt sein, dass die novellierte Norm offiziell noch nicht im Rahmen der sog. „Energieauditpflicht“ zur Anwendung kommen muss, da im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §8a Abs. 1 weiterhin auf die Ausgabe von 2012 verwiesen wird. Erst mit einer Aktualisierung dieses Verweises würde vermutlich umgehend die neue Norm Anwendung finden müssen.

Neu aufgenommen in die Norm wurden als separate Kapitel die Themen „Messplan“ und „Stichprobenahmeverfahren“. Zudem wurden die Kapitel „Datenerfassung“ und „Analyse“ durch separate Unterkapitel verstärkt herausgearbeitet.

Im europäischen Vorwort sind zudem die Aktualisierung der Begriffe zur Angleichung an die DIN EN ISO 50001, der neue Anhang A mit einem Flussdiagramm zum Energieauditprozess, der neue Anhang B mit Beispielen zu unterschiedlichen Qualitätsgraden eines Energieaudit (Grad 1 erfüllt die Anforderungen der DIN EN 16247-1 und Grad 2 und 3 sind optionale zusätzliche Anforderungen) sowie der neue Anhang C zur Stichprobenahme als wesentliche Änderungen zur Vorgängerausgabe aufgelistet.

Als neue Begriffe wurden z. B. „wesentlicher Energieeinsatz“, „Energiebilanz“, „statischer Faktor“ und „relevante Variable“ aufgenommen. Daran anknüpfend ist es nun im Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 transparenter gefordert einen Messplan (z. B. in Anlehnung an die DIN EN 17267 oder ISO 50015), die wesentlichen Energieeinsätze sowie deren relevante Variablen und statische Faktoren zu ermitteln und darzustellen.

All die Punkte zeigen, dass mit der novellierten DIN EN 16247-1 bei einem Energieaudit detaillierter gemessen und analysiert werden muss und sich somit die DIN EN 16247-1 ein Stück weit der DIN EN ISO 50001 und deren Begleitnormen angenähert hat. Dadurch soll ein möglicher Wechsel vom Energieaudit auf ein Energiemanagementsystem erleichtert werden.

Daher verwundert es nicht, dass die DIN EN 16247-1 auch auf die Begleitnormen des Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001 verweist. Der Verweis auf die DIN EN ISO 50006 (Energiemanagementsysteme – Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) und Energieleistungskennzahlen (EnPI) – Allgemeine Grundsätze und Leitlinien) und DIN EN ISO 50015 (Energiemanagementsysteme - Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen - Allgemeine Grundsätze und Leitlinien) zeigt einmal mehr, dass der Ansatz zur Messung und Analyse des Energieeinsatzes verstärkt wurde.

Eine Erleichterung soll das Stichprobenahmeverfahren darstellen. Dies kann mit der Novellierung angewendet werden, wenn es praktisch nicht durchführbar oder unwirtschaftlich ist alle im Energieaudit verfügbaren Informationen zu untersuchen. Als Beispiele werden in der Norm genannt, dass die zu auditierenden Objekte zu zahlreich oder räumlich zu weit voneinander entfernt sind. Anstatt alle Objekte zu untersuchen, sollen Energieauditor und Organisation in diesem Fall gemeinsam repräsentative Objekte heraussuchen, die dann für alle Objekte der jeweiligen Kategorie stehen.

Autor: Felix Berlin

11. Apr. 2023

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