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Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 11. Februar 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) formal in Kraft. Sie soll Verpackungsabfälle drastisch reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und Europas Weg zur Klimaneutralität im Verpackungssektor bis 2050 ebnen. Unternehmen in der EU stehen damit vor einem tiefgreifenden Wandel.

Warum die neue Verordnung notwendig ist?

Verpackungsabfälle nehmen stetig zu – allein zwischen 2009 und 2020 stieg das Volumen um rund 20 %. Die PPWR soll dem entgegenwirken. Das Ziel: bis 2040 eine Reduktion der Verpackungsmenge um 15 % gegenüber dem Referenzjahr 2018. Erreicht werden soll das unter anderem durch klare Verbote, Recyclingquoten und neue Designanforderungen.

Frau mit Paketen und Tablet

Zentrale Pflichten und Fristen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen greifen ab dem 12.08.2026, auch wenn das Gesetz formal bereits ab Februar 2025 gilt. Bis dahin bleibt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich. Ab dann gelten europaweit einheitliche Vorgaben:

  • Recyclingfähigkeit: Wird verschärft.
  • Rezyklateinsatz: Kunststoffverpackungen müssen künftig Mindestanteile an Rezyklaten enthalten.
  • Einwegverpackungen: Deren Einsatz wird deutlich beschränkt, insbesondere im To-Go-Bereich oder bei „unnötigen“ Umverpackungen. Kompostierbare Verpackungen werden ab 2027 für bestimmte Produktgruppen Pflicht.
  • Wiederverwendung: Für B2B-Umverpackungen sowie Getränkeverpackungen sollen verbindliche Wiederverwendungsquoten gelten.
  • Kennzeichnung: QR-Codes und Materialangaben werden schrittweise Pflicht.
  • Herstellerverantwortung: Erzeuger, Händler und Importeure müssen umfassend Daten melden, Rücknahmesysteme einrichten und Verantwortung für die gesamte Verpackungslebensdauer übernehmen.

Rechtssicherheit und Harmonisierung in Europa

Ein zentrales Ziel der PPWR ist die EU-weite Harmonisierung. Bisher erschwerten unterschiedliche nationale Regelungen den grenzüberschreitenden Handel. Mit der neuen Verordnung gelten bald einheitliche Anforderungen – allerdings bleibt Spielraum für Übergangsregelungen. Länder wie Deutschland, Frankreich oder Belgien sind dabei unterschiedlich weit in der Vorbereitung.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Der Anpassungsbedarf ist beträchtlich: Unternehmen müssen Materialflüsse erfassen, Verpackungsdesigns überarbeiten, Rezyklatquoten prüfen und sich auf Meldepflichten einstellen. Verstöße können ab Inkrafttreten der Regelung empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen – vom Vertriebsverbot bis hin zu finanziellen Sanktionen.

Wichtige Fristen auf einen Blick:

  • 11.02.2025
    Offizielles Inkrafttreten der Verordnung
  • 12.08.2026
    Großteil der PPWR-Pflichten wird verbindlich – Ende der Übergangsfrist;
    Stoffbeschränkung (Art. 5), Pflichten aus Kap. 6, Konformitätsbewertung Art. 35 ff.,
    EPR-Pflichten (Art. 45 ff.),
  • 12.02.2028
    Kompostierbarkeitspflicht (Art. 9) für bestimmte Verpackungen (z. B. Teebeutel, Obst-Aufkleber);
    Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung,
  • 12.08.2028
    Kennzeichnungspflichten wie: Rezyklatanteil, Wiederverwendbarkeit & Kompostierbarkeit (Art. 12);
    Verbot der übermäßigen Verkaufsverpackungen (Art. 24 Abs. 4);
  • 01.01.2030
    Nur noch wirtschaftlich recyclingfähige Verpackungen erlaubt (Art. 6);
    erste Rezyklatquoten (Art. 7) für Kunststoffe
    Beginn von Wiederverwendungspflichten (z. B. 40 % B2C Verpackungen),
    Minimierung von Verpackungen (Art. 10),
    Verbot sonstiger übermäßiger Verpackungen (Art. 24 Abs. 1), Beschränkung von Verpackungsformaten (Art. 25)
  • 01.01.2035
    Verpackungen müssen für großmaßstäbliches Recycling geeignet sein (Art. 6 Abs. 11)

Fazit: Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein

Die PPWR ist weit mehr als ein Umweltgesetz – sie verändert den gesamten Umgang mit Verpackungen. Wer sich jetzt mit Design, Materialwahl, Meldepflichten und Rücknahmesystemen auseinandersetzt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil.

Autorin: Anne Michel

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