Am 11. Februar 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) formal in Kraft. Sie soll Verpackungsabfälle drastisch reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und Europas Weg zur Klimaneutralität im Verpackungssektor bis 2050 ebnen. Unternehmen in der EU stehen damit vor einem tiefgreifenden Wandel.
Verpackungsabfälle nehmen stetig zu – allein zwischen 2009 und 2020 stieg das Volumen um rund 20 %. Die PPWR soll dem entgegenwirken. Das Ziel: bis 2040 eine Reduktion der Verpackungsmenge um 15 % gegenüber dem Referenzjahr 2018. Erreicht werden soll das unter anderem durch klare Verbote, Recyclingquoten und neue Designanforderungen.
Die wichtigsten Änderungen greifen ab dem 12.08.2026, auch wenn das Gesetz formal bereits ab Februar 2025 gilt. Bis dahin bleibt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich. Ab dann gelten europaweit einheitliche Vorgaben:
Ein zentrales Ziel der PPWR ist die EU-weite Harmonisierung. Bisher erschwerten unterschiedliche nationale Regelungen den grenzüberschreitenden Handel. Mit der neuen Verordnung gelten bald einheitliche Anforderungen – allerdings bleibt Spielraum für Übergangsregelungen. Länder wie Deutschland, Frankreich oder Belgien sind dabei unterschiedlich weit in der Vorbereitung.
Der Anpassungsbedarf ist beträchtlich: Unternehmen müssen Materialflüsse erfassen, Verpackungsdesigns überarbeiten, Rezyklatquoten prüfen und sich auf Meldepflichten einstellen. Verstöße können ab Inkrafttreten der Regelung empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen – vom Vertriebsverbot bis hin zu finanziellen Sanktionen.
Fazit: Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein
Die PPWR ist weit mehr als ein Umweltgesetz – sie verändert den gesamten Umgang mit Verpackungen. Wer sich jetzt mit Design, Materialwahl, Meldepflichten und Rücknahmesystemen auseinandersetzt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil.
Autorin: Anne Michel