Das kommt jetzt auf Unternehmen zu
Seit dem 4. August 2024 gilt die novellierte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Ziel ist es, Menschen und Umwelt besser vor Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen und Tierhaltung zu schützen – und dabei Klima- und Ressourcenschutz stärker zu verankern.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Umweltmanagementsysteme werden Pflicht (z. B. ISO 14001 oder EMAS)
- Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz werden gefördert
- Dekarbonisierung als verbindliches Ziel
- Mehr Transparenz durch Veröffentlichung von Genehmigungen
- Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie
- Vereinfachungen für nachhaltige Technologien
Zusätzliche wichtige Aspekte im Überblick
- Deutschland muss die IED-Novelle spätestens bis Mitte 2026 national umsetzen
- Die aktuelle Umsetzung erfolgt auf Basis von Entwürfen, eine endgültige Verabschiedung hängt von der Regierungsbildung ab.
- Anpassungen an den Entwürfen durch eine neue Regierung (z. B. unter Friedrich Merz) sind möglich.
- Das Umweltmanagementsystem muss auf die IED-Anlage bezogen werden, nicht zwingend auf das gesamte Unternehmen.
- Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind zu erwarten, genaue Fristen werden mit nationalem Recht konkretisiert.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland übernimmt die EU-Vorgaben 1:1 in ein Mantelgesetz, mehrere Verordnungen und ein Verwaltungsvorschriftenpaket. Ziel: Rechtssicherheit für Unternehmen.
Was ändert sich konkret?
- Gesetzesänderungen (Mantelgesetz)
- BImSchG: Umweltmanagementsystem verpflichtend, Dekarbonisierung als Ziel, engere Ausrichtung an „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT), mehr Transparenz bei Genehmigungen, Übergangsfristen für Betriebe im Wandel.
- BBergG: IED-Regeln gelten künftig auch für industriellen Erzbergbau.
- KrWG: Anpassungen zur Harmonisierung mit BImSchG, z. B. bei Deponien.
- Verordnungsänderungen (Mantelverordnung)
- 4. BImSchV: Neue Anlagentypen (z. B. Batteriefertigung, Pyrolyse) genehmigungspflichtig; gestaffelte Anforderungen für Elektrolyseure; mehr Verfahren unter vereinfachter Abwicklung; reduzierte Öffentlichkeitsbeteiligung.
- 45. BImSchV (Verordnung über Anlagenbezogene Anforderungen): Einführung von Umweltmanagementsysteme werden vorgeschrieben; ab 2030 Pflicht zur Vorlage von Transformationsplänen; Verbrauchsbandbreiten für Rohstoffe, Wasser und Energie.
- 9. BImSchV: Modulare Anlagen können über ein Rahmenkonzept genehmigt werden – mehr Flexibilität für Unternehmen.
Fazit:
Die novellierte IED bringt mehr Pflichten, aber auch mehr Chancen – besonders für Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Technologien und Umweltmanagement investieren.
Jetzt prüfen:
- Gilt die neue IED für Ihre Anlagen?
- Ist ein Umweltmanagementsystem implementiert?
- Gibt es Potenzial für Verfahrenserleichterungen?
Autorin: Anne Michel