Health, Safety, Environment plus Energy

Neue EU-Richtlinie über Industrieemissionen

Das kommt jetzt auf Unternehmen zu

Seit dem 4. August 2024 gilt die novellierte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Ziel ist es, Menschen und Umwelt besser vor Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen und Tierhaltung zu schützen – und dabei Klima- und Ressourcenschutz stärker zu verankern.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Umweltmanagementsysteme werden Pflicht (z. B. ISO 14001 oder EMAS)
  • Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz werden gefördert
  • Dekarbonisierung als verbindliches Ziel
  • Mehr Transparenz durch Veröffentlichung von Genehmigungen
  • Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie
  • Vereinfachungen für nachhaltige Technologien
Kraftwerk

Zusätzliche wichtige Aspekte im Überblick

  • Deutschland muss die IED-Novelle spätestens bis Mitte 2026 national umsetzen
  • Die aktuelle Umsetzung erfolgt auf Basis von Entwürfen, eine endgültige Verabschiedung hängt von der Regierungsbildung ab.
  • Anpassungen an den Entwürfen durch eine neue Regierung (z. B. unter Friedrich Merz) sind möglich.
  • Das Umweltmanagementsystem muss auf die IED-Anlage bezogen werden, nicht zwingend auf das gesamte Unternehmen.
  • Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind zu erwarten, genaue Fristen werden mit nationalem Recht konkretisiert.

Umsetzung in Deutschland

Deutschland übernimmt die EU-Vorgaben 1:1 in ein Mantelgesetz, mehrere Verordnungen und ein Verwaltungsvorschriftenpaket. Ziel: Rechtssicherheit für Unternehmen.

Was ändert sich konkret?

  1. Gesetzesänderungen (Mantelgesetz)
    • BImSchG: Umweltmanagementsystem verpflichtend, Dekarbonisierung als Ziel, engere Ausrichtung an „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT), mehr Transparenz bei Genehmigungen, Übergangsfristen für Betriebe im Wandel.
    • BBergG: IED-Regeln gelten künftig auch für industriellen Erzbergbau.
    • KrWG: Anpassungen zur Harmonisierung mit BImSchG, z. B. bei Deponien.
  2. Verordnungsänderungen (Mantelverordnung)
    • 4. BImSchV: Neue Anlagentypen (z. B. Batteriefertigung, Pyrolyse) genehmigungspflichtig; gestaffelte Anforderungen für Elektrolyseure; mehr Verfahren unter vereinfachter Abwicklung; reduzierte Öffentlichkeitsbeteiligung.
    • 45. BImSchV (Verordnung über Anlagenbezogene Anforderungen): Einführung von Umweltmanagementsysteme werden vorgeschrieben; ab 2030 Pflicht zur Vorlage von Transformationsplänen; Verbrauchsbandbreiten für Rohstoffe, Wasser und Energie.
    • 9. BImSchV: Modulare Anlagen können über ein Rahmenkonzept genehmigt werden – mehr Flexibilität für Unternehmen.

Fazit:

Die novellierte IED bringt mehr Pflichten, aber auch mehr Chancen – besonders für Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Technologien und Umweltmanagement investieren.

Jetzt prüfen:

  • Gilt die neue IED für Ihre Anlagen?
  • Ist ein Umweltmanagementsystem implementiert?
  • Gibt es Potenzial für Verfahrenserleichterungen?

Autorin: Anne Michel

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