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Information des BAFA zum Nachweis der Fortbildungspflicht für Energieauditoren bis November 2022

Im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §§ 8 ff. ist die sogenannte „Energieauditpflicht“ für große Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik geregelt.

Anfang Mai informierte nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass ein neues Energieeffizienzgesetz in Arbeit ist. Im Zuge dessen wird vorerst auf die terminierte Regelung der Fachkunde für Energieauditor*innen verzichtet. Ursprünglich war gefordert, dass sie Nachweise über obligatorische Fachkenntnisse gemäß § 13 Abs. 1 EDL-G bis zum 26. November 2022 erbringen hätten müssen. Diese Frist ist nun bis auf Weiteres ausgesetzt.

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