Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Fossile Brennstoffemissionen

Wer erstmalig Beihilfe für CO2-Kosten beantragen möchte, muss dies bis zum 30.06.2022 tun.

Am 08. April 2022 fand die Informationsveranstaltung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) statt, in der erstmalig Fragen zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung beantwortet wurden. Vor allem Fragen zum Antragsverfahren, zu den Regelungsinhalten und den Anforderungen für die ökologische Gegenleistung wurden von den Verantwortlichen der DEHSt behandelt.

Wir möchten Sie gern kurz und knapp über die wichtigsten Inhalte aufklären und was sie bereits jetzt tun können um bis zum 30. Juni 2022, dem Fristende zur Einreichung Ihres Beihilfeantrages für das Abrechnungsjahr 2021, alles erledigt zu haben. Wenn Sie sich genauer mit der Thematik auseinander setzen wollen, laden Sie sich die Präsentationen der Veranstaltung herunter und abonnieren Sie den Newsletter, der Sie regelmäßig auf dem Laufenden hält.

Den Link zu den Präsentationen finden Sie hier:
https://www.dehst.de/

Zur Erfüllung der Klimaziele wurde von der Bundesregierung die CO2-Bepreisung in Form von Emissionszertifikaten für fossile Energieträger beschlossen. Dies bedeutet für viele Unternehmen steigende Kosten in den kommenden Jahren. Um die Abwanderung von Unternehmen aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern, wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) veröffentlicht. Mithilfe von finanzieller Unterstützung (Beihilfe) für klimafreundliche Investitionen soll die Abwanderung vermieden werden. Zur Beihilfe ist erforderlich, dass Ihr Unternehmen/selbstständiger Unternehmensteil:

  • Einem Sektor bzw. Teilsektor angehört, der in den Tabellen 1 und 2 der BECV zu finden ist,
  • Erbringung einer ökologischen Gegenleistung - ab 01. Januar 2023 ist die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtend,
  • Vollständiges Ausfüllen der digitalen FMS-Formulare (Formular-Management-System) der DEHSt (das FMS soll spätestens am 06. Mai 2022 live gehen)

Was Sie bereits jetzt tun können, um die Wartezeit sinnvoll zu nutzen, ist sich mit dem Carbon-Leakage-Leitfaden vertraut zu machen. Dieser wurde am 01. April 2022 erstmalig veröffentlicht. Machen Sie sich mit den Formularen vertraut und bereiten Sie Ihre Daten anhand der geforderten Angaben vor. Auf der Website des DEHSt finden Sie bereits jetzt wichtige PDF und Excel Dateien, die Sie als Vorlage nutzen können.

Des Weiteren können Sie bereits jetzt die in den Formularen geforderten Beschreibungen vorbereiten. Dies können z. B. sowohl die Beschreibungen zu Anlagen, Produktionsprozessen oder Brennstoffströmen sein als auch die geforderten methodischen Beschreibungen wie z. B. die Bestimmung der Wärmemengen.

Wichtig ist auch, dass Sie sich mit Ihrer Wirtschaftsprüfer*in abstimmen, denn es ist zwingend erforderlich, dass diese eine Prüfungsbescheinigung für Sie ausfüllt und an sich an der Datenübermittlung an die DEHSt beteiligt.
Fragen Sie einfach uns. Wir stehen Ihnen bei Unklarheiten und bei der Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge gern zur Seite.

Autor: Daniel Parthum

04. Mai. 2022

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