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EU-Verordnung 2019/1781 trat zum 1. Juli 2021 in Kraft

Erhöhte Anforderungen an die Effizienzklasse von Elektromotoren

Am 1. Juli 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1781 über Elektromotoren und Drehzahlregelungen in Kraft. Diese Ökodesign-Vorschrift gilt für alle Hersteller und Lieferanten, die Produkte in der EU verkaufen.
Auch Anlagenbauer sind damit nun in der Pflicht, flächendeckend Motoren der Effizienzklasse IE 3 oder höher einzusetzen. Diese Anforderung schließt insbesondere Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kW und höchstens 1.000 kW ein.
Die neuen Vorschriften gelten auch für mehrere, bisher nicht erfasste Drehstrommotoren, wie insbesondere:

  • Kleinere Motoren mit einer Leistung zwischen 120 W und 750 W,
  • Größere Motoren mit einer Leistung zwischen 375 kW und 1 MW sowie
  • 60-Hz-Motoren, achtpolige Motoren und Einphasenmotoren (Letztere erst ab Juli 2023)

Einige für bestimmte Bedingungen ausgelegte Motoren sind von dieser Vorschrift ausgenommen, z. B. Motoren, die in eine Flüssigkeit eingetaucht werden (beispielsweise in Abwassersystemen).
Ab Juli 2023 ist für Motoren mit einer Nennausgangsleistung zwischen 75 kW und 200 kW das Effizienzniveau IE 4 verpflichtend.

 

Autor: Daniel Parthum

31. Aug. 2021

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