Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Die neue DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“

Lagereinrichtungen und Ladungsträger spielen eine entscheidende Rolle in vielen Arbeitsumgebungen, sei es in Lagerhallen, Produktionsstätten oder Logistikzentren. Damit der Betrieb dieser Einrichtungen sicher und effizient erfolgen kann, ist es wichtig, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Eine wichtige Informationsquelle kann in diesem Zusammenhang die im November 2023 erschienene DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ sein, die auf der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ basiert.

Sie betrachtet folgende Aspekte:

  1. Rechtlichen Grundlagen
  2. Bau und Ausrüstung
  3. Betrieb
  4. Prüfung
  5. Instandhaltung
Lager: Die neue DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“

Die DGUV Information gilt im Allgemeinen für Lagereinrichtungen und Ladungsträger. Lagereinrichtungen umfassen dabei ortsfeste und verfahrbare Regale und Schränke, während Ladungsträger wiederverwendbare Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter sind.

Die rechtlichen Grundlagen sind dabei von entscheidender Bedeutung, doch ist es oftmals schwer herauszufiltern welche im Konkreten relevant sind. Die DGUV-Information hilft dabei und stellt die Einhaltung europäischer Binnenmarktrichtlinien wie dem ProdSG und nationaler Anforderungen wie der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung in den Vordergrund.

Unterschiede zwischen nicht kraftbetriebenen und kraftbetriebenen Lagereinrichtungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Neben der Einhaltung rechtlicher Grundlagen spielt auch der korrekte Betrieb eine große Rolle und ist vor allem für den Arbeitsschutz von Bedeutung. Ein sicherer Betrieb erfordert eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter. Zudem müssen Belastungsgrenzen eingehalten und Maßnahmen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände ergriffen werden.

Auch regelmäßige Prüfungen von Lagereinrichtungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sowie Kontrollen von Ladungsträgern und Stapelhilfsmitteln sind unerlässlich, da sie Störungen frühzeitig erkennen und Unfälle vermeiden können. Dabei ist zu beachten, dass Prüfpersonen bestimmte Qualifikationen erfüllen müssen.

Neben der korrekten Bedienung und der Prüfung sind vorbeugende Instandhaltung und Wartung gemäß Herstellervorgaben sowie eine systematische Störungsbeseitigung Teil eines effektiven Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzepts.

Diese Schritte benötigen eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Lagereinrichtungen und Ladungsträgern im Betrieb sowie eine präventive Erarbeitung entsprechender Maßnahmen vor, während und nach einer Störung bzw. eines Unfalls.

Für genau diese Themen bietet die DGUV Information "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einen umfassenden Leitfaden um den sicheren Betrieb, die Prüfung und die Instandhaltung dieser wichtigen Arbeitsmittel zu gewährleisten. Durch die Beachtung können Betriebsunfälle vermieden und die Effizienz im Arbeitsalltag gesteigert werden.

Autorin: Julia Weigelt

25. Apr. 2024

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