Die Bundesregierung plant einschneidende Energiesparmaßnahmen, zu denen sie private Haushalte, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen per gesetzlichen Verordnungen verpflichten will (Kurzfristenergiesicherungsverordnung – EnSikuV, Mittelfristenergiesicherungsverordnung – EnSimiV). Beide Verordnungen sollen bis 01.10.2022 durch die Legislative laufen.
Für Unternehmen könnte u.a. gelten:
Zum letzten Punkt sollen alle Unternehmen, welche ein Energieaudit nach DIN 16247-1 haben durchführen lassen (EDL-G) oder ein Energiemanagementsystem (ISO 50001, alternativ EMAS) betreiben, verpflichtet werden. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit ist die Berechnung nach DIN 17463. Die Prüfung soll durch Zertifizierer, Energieauditoren und Umweltgutachter erfolgen.