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Deutsche Emissionshandelsstelle (DEhSt) hält trotz Corona-Krise an den aktuellen Fristen im Europäischen Emissionshandel und in der Strompreiskompensation fest

Am 30.03.2020 hat die DEhSt Stellung bezogen zum Umgang mit Fristen im EU ETS:

„Die Fristen bestehen unverändert fort. Es handelt sich hierbei um gesetzliche und auch europarechtlich vorgegebene Fristen. Die DEHSt als zuständige Behörde kann daher keine individuellen Fristverlängerungen gewähren.“

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat hierzu am 23.03.2020 eine Handlungsanleitung für ausstehende Standortbegehungen der akkreditierten Prüfstellen zur Verifizierung der Emissionsberichte 2019 veröffentlicht: Mailing der Deutschen Akkreditierungsstelle

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