Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Der Entwurf der neuen DIN EN 16247-1 für Energieaudits

Seit Mai 2021 liegt ein Entwurf der neuen DIN EN 16247-1 für die Durchführung von Energieaudits vor. Sie sind insbesondere im Zusammenhang mit den gesetzlichen Pflichten aus dem Spitzenausgleich (Stromsteuer, Energiesteuer) und der Energieauditpflicht (Energiedienstleistungsgesetz) relevant; diese gesetzlichen Regelungen verweisen aktuell noch auf die bisherige Fassung der DIN EN 16247-1.

Neben Erweiterungen von bereits bestehenden Kapiteln wie der Datenerfassung (Kapitel 5.3) gibt es nun auch zwei weitere Kapitel – Messplan (Kapitel 5.4) und Stichprobenahmeverfahren (Kapitel 5.5).

In der Datenerfassung wird nun hinzugefügt, dass der Energieauditor die erfassten Informationen hinsichtlich Folgerichtigkeit und Eignung bewerten muss. Auch muss dieser eine Analyse der erfassten Daten durchführen. Dabei muss der Energieauditor eine erste energetische Ausgangsbasis festlegen, die bei der Quantifizierung der Auswirkungen von Verbesserungen der energiebezogenen Leistungen verwendet wird.

Das neue Kapitel Messplan (Kapitel 5.4) fordert, dass der Energieauditor und die Organisation eine Vereinbarung über einen Messplan treffen müssen. Als wesentliche Punkte, die im Messplan enthalten sein müssen, werden die relevanten Messpunkte, ihre zugehörigen Prozesse und die dabei zu verwendenden Messgeräte sein.

Das Kapitel Stichprobenahmeverfahren (Kapitel 5.5) kann angewendet werden, wenn es praktisch nicht durchführbar bzw. nicht wirtschaftlich ist, alle während des Energieaudits verfügbaren Informationen zu untersuchen. Informationen und Beispiele zur Methodik finden sich nun in einem der drei informativen Anhänge (Anhang C in diesem Fall). Das Verfahren der Stichprobenahme ist angelehnt an die ISO 19011:2018.

Im Kapitel 5.8 Berichterstattung werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt. Insbesondere zu den bekannten Punkten: Wesentlicher Energieeinsatz (SEU), relevante Variablen, statische Faktoren und Energieleistungskennzahlen (EnPIs). Auch werden Effizienzvorschläge (EPIAs) im Bericht gefordert, welche in ihrer Rangfolge in einer Tabelle zusammengefasst werden sollen.

Im Anhang B werden drei verschiedene Gründlichkeitsgrade für Energieaudits vorgeschlagen. Grad 1 entspricht dem Niveau der DIN EN 16247-1, die Grade 2 und 3 umfassen optionale zusätzliche Anforderungen (Grad 2: detailliertes Audit; Grad 3: detailliertes Audit mit Angabe von Kosten).

03. Aug. 2022

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