Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

BMF legt Gesamtvolumen des Spitzenausgleichs 2017 bis 2020 offen

ab 2023 könnte es drastische Veränderungen für die betroffenen Unternehmen geben

Aus dem 27. Subventionsbericht des Bundes geht hervor, wieviele Unternehmen im Schnitt vom sog. Spitzenausgleich in den Jahren 2017 bis 2020 profitiert haben bzw. noch profitieren werden. Jährlich werden ihnen Steuervergünstigungen i.H.v. etwa 1,7 Mrd. € gewährt.

Der Spitzenausgleich umfasst Strom- und Energiesteuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, welche im Gegenzug jährlich die Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EMAS) nachweisen müssen:
| § 10 StromStG: 2017-2020 im Schnitt 1.540 Mio. € pro Jahr für etwa 9.410 Antragsteller
| § 55 EnergieStG: 2017-2020 im Schnitt 159 Mio. € pro Jahr für etwa 5.450 Antragsteller

Beide Steuervergünstigungen sind bis zum 31.12.2022 befristet. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass es mittelfristig eine Veränderung im Vorgehen geben wird.

So fände sich für die Beibehaltung der Subvention über 2022 hinaus aus Sicht von Gutachtern wenig Evidenz. Da der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten stark zwischen den Unternehmen variiere, sei zu überlegen, tatsächlich (potenziell) negativ betroffene Unternehmen zu identifizieren und die Vergünstigung auf diese Unternehmen zu begrenzen. Insgesamt scheine der Begünstigtenkreis breiter zu sein als für die angestrebten Ziele nötig wäre. Zudem bestehe in Bezug auf die Komplexität der Ausgestaltung sowie die Anreizsetzung zur Steigerung der Energieeffizienz noch Optimierungsbedarf.

30. Jul. 2020

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