Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

BAFA nimmt Stichprobenkontrolle von Energieaudits nach EDL-G ab sofort wieder auf; ausgefallene Energieaudits sind bis 28.02.2021 nachzuholen

In seiner Mitteilung vom 18.09.2020 fordert das BAFA die Unternehmen auf, welche ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können bzw. konnten, ihrer Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen.

Ab sofort nimmt das BAFA seine Stichprobenkontrollen wieder auf. Im Rahmen seines Ermessens werde das BAFA noch bis zum 28.02.2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war. Dies betrifft ebenso die Online-Erklärung.

Wir empfehlen, dass Unternehmen die Gründe für eine Corona-bedingte, verspätete Durchführung (z. B. begründete Verdachtsfälle, Aussetzung des normalen Geschäftsbetriebs) ausführlich dokumentieren.

23. Okt. 2020

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