Die Konkretisierung ist gleichermaßen für nach EDL-G zum Energieaudit verpflichtete Unternehmen und für Energieauditoren relevant: Bislang war unklar, ob beispielsweise bei Heizöl der Energieverbrauch unter Verwendung von Brennwert oder Heizwert zu ermitteln sei. So bezogen sich etliche Energieauditoren auf eine Veröffentlichung des BMWi sowie des BMU vom April 2015 („Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand“), welche die ausschließliche Verwendung des Heizwertes vorsah.
In seiner jüngsten Überarbeitung des „Merkblatts zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs“ stellt das BAFA nun klar, dass – zumindest im Rahmen der Energieaudits zum EDL-G – bei Brennstoffen wie etwa Gas, Öl, Kohle usw. der Brennwert und bei Kraftstoffen (Benzin, Diesel usw.) der Heizwert zur Ermittlung des Energieverbrauchs zu berücksichtigen sei.