Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

BAFA informiert Energieauditoren zum Umgang mit Terminverzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie

Am 23.03.2020 informierte das BAFA per Mail die in der öffentlichen Energieauditorenliste geführten Energieauditoren, wie mit Terminverschüben – verursacht durch die Corona-Pandemie – umzugehen ist.

„Die Coronavirus-Pandemie lässt vielfach eine fristgerechte Durchführung des Energieaudits nicht zu. Gleichwohl ist die Durchführung eines Energieraudits eine gesetzliche Verpflichtung.
Bitte informieren Sie Ihre Unternehmen, dass das BAFA bei einer Überprüfung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens die gegenwärtige Situation selbstverständlich berücksichtigt.
Das Unternehmen sollte die Gründe für eine etwaige verzögerte Durchführung dokumentieren. Diese Dokumentation kann bei einer Stichprobenkontrolle beim BAFA vorgelegt werden.
Eine proaktive Meldung einer Verzögerung ist nicht notwendig! Weiterführende Informationen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter Energieaudit / Fragen zum EDL-G /Corona.“

30. Jul. 2020

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