Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Anträge zur Strompreiskompensation müssen bis zum 02.06.2020 bei der DEhSt eingereicht werden

Seit dem 28.02.2020 steht Betreibern von Anlagen, in denen Produkte hergestellt werden, die einem der in Anhang II der EU-Beihilfe-Leitlinien festgelegten Sektoren zugeordnet werden können, der Weg offen für die Antragstellung auf Strompreiskompensation. Der Antrag bezieht sich auf den anrechenbaren Stromverbrauch aus dem Abrechnungsjahr 2019. Aufgrund der Pfingstfeiertage verschiebt sich die diesjährige Antragsfrist auf Dienstag, den 02.06.2020.

Die „Strompreiskompensation“ soll die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industrieunternehmen in der EU fördern, um die Belastung durch indirekte CO2-Kosten aus dem Europäischen Emissionshandel – unter anderem aufgrund erhöhter Strompreise im internationalen Vergleich – abzufedern.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEhSt): DEhst zur Strompreiskompensation

27. Apr. 2020

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