Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Abschaffung der EEG-Umlage 2023, damit das Aus für die Besondere Ausgleichsregelung?

Der neue Bundeswirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne) bestätigte die geplante Abschaffung der EEG-Umlage im kommenden Jahr 2023.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würden nun die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen - KWKG und Offshore-Netzumlage - in ein eigenes Gesetz überführt werden, um so der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen, so Habeck.

Werden dann Erneuerbare Energien nicht mehr gefördert?

Doch, mindestens bis zum vollständigen Kohleausstieg. Die Kosten sollen jedoch anders umverteilt werden als bisher. Diese Kosten sollen nun nicht mehr durch den Stromverbraucher gedeckt werden, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Hierfür sind die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel vorgesehen, die durch den Kauf von CO2-Zertifikaten entstehen, zu dem u.a. Lieferanten von Brennstoffen und Treibstoffen verpflichtet sind. (Diese geben Kosten an Kunden weiter)

Unternehmen, die bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, haben hier auf dem ersten Blick eine Baustelle weniger. Denn fraglich ist nun, ob eine Antragstellung zum Stichtag 30.06.2022 für das Entlastungsjahr 2023 überhaupt sinnhaftig ist.

Allerdings wird im Koalitionsvertrag auch angekündigt, dass Steuerbegünstigungen abgebaut werden sollen, was die Einsparung der EEG-Umlage wieder aufheben könnte.

Aktuell ist sogar ein Früheres Aus für die EEG-Umlage im Gespräch. Darüber will sich die neue Koalition angesichts der hohen Energiepreise beraten. Wir halten sie dahingehend gern auf dem Laufenden.

Autor: Daniel Parthum

09. Feb. 2022

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