Im November 2021 ist die überarbeitete ISO 50004:2021 „Anleitung zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001“ erschienen. Wir haben sie inhaltlich für Sie gesichtet und stellen Ihnen hier Alt vs. Neu vor.
Offensichtlich ist schon beim Sichten des Inhaltsverzeichnisses, dass sich die Struktur der Norm verändert hat. Diese neue Version, die ISO 50004:2021, wurde an die High Level Structure angepasst. Das bedeutet auch, dass nun sowohl die Kontextanalyse als auch der risikobasierte Ansatz hinzugefügt wurden. Die ISO 50004:2014 fokussierte sich überwiegend auf die Energiemessung. Die Normrevision bietet nun mehr Details zum Plan für die Energiedatensammlung und den damit verbundenen Anforderungen.
Stark hervorgehoben wurde die Rolle der Obersten Leitung. Die 50004:2021 umschreibt ausführlich, inwiefern die Oberste Leitung Verpflichtung zeigen muss, wie sie in frühen Stadien des EnMS-Einführungsprozesses zu agieren hat und welche Anforderungen an das Energiemanagement-Team gestellt werden.
Im Kapitel 6 Planung ist nun, neben der Energiedatensammlung, die Risiko- und Chancenanalyse stärker hervorgehoben. Generell wurde die energetische Bewertung weiter präzisiert. Es wird beschrieben, wie bei der erstmaligen Erarbeitung der energetischen Bewertung vorgegangen wird und mithilfe welcher Quellen man sich eine Datengrundlage schaffen kann. Ergebnisse von Energieaudits oder effektives Änderungsmanagement und solide Kommunikationsprozesse werden ebenfalls als Unterstützung für eine rechtzeitige Aktualisierung der energetischen Bewertung angesehen.
Auf die Energieleistungskennzahl (EnPI) und besonders auf die energetische Ausgangsbasis (EnB) wird ebenfalls deutlicher Bezug genommen.
Auf Erfahrungen beruhende Beispiele sollen bei der Umsetzung des Energiemanagementsystems behilflich sein. Dies fängt schon bei der Kontext- und Stakeholderanalyse an und zieht sich bis ins letzte Kapitel, der Verbesserung des Energiemanagementsystems.
Als nachteilig sehen wir an, dass die zuvor verwendeten Hilfsboxen mit Beispielen in der neuen Normrevision in den Fließtext eingearbeitet wurden – aus unserer Sicht erschwert dies, mit der Norm praktisch zu arbeiten.
Autor: Daniel Parthum
In unserem Blog-Eintrag vom August 2021 haben wir bereits über das in Krafttreten der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung informiert. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die durch den nationalen Brennstoffemissionshandel verursachten höheren Belastungen für produzierende Unternehmen bestimmter Sektoren abzumildern. Dafür bekommen betroffene Unternehmen voraussichtlich Beihilfen in Form von Kompensationszahlungen, sofern sie ab 2023 „Klimainvestitionen“ tätigen.
Am 08.04.2022 findet die erste Informationsveranstaltung zum Thema Carbon Leakage Kompensation für fossile Energieträger statt. Veranstalter ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die DEHSt ist die zuständige Behörde, die für die Zahlung von Beihilfen an Unternehmen verantwortlich ist. Der erste Stichtag für die Antragstellung ist bereits am 30.06.2022!
Mit der Veranstaltung möchte die DEHSt betroffenen Unternehmen umfassend das Beihilfeverfahren und die Antragsstellung erläutern. Die Veranstaltung findet am 08.04.2022 von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr online statt und wird per Livestream übertragen. Der Link zur Übertragung wird ca. eine Woche vorher auf folgender Website bekanntgegeben: https://www.dehst.de/
Die Veranstaltung ist kostenfrei und erfordert keine Anmeldung.
Sollten Sie Fragen zur BECV haben, beraten wir Sie gern!
Der neue Bundeswirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne) bestätigte die geplante Abschaffung der EEG-Umlage im kommenden Jahr 2023.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würden nun die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen - KWKG und Offshore-Netzumlage - in ein eigenes Gesetz überführt werden, um so der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen, so Habeck.
Werden dann Erneuerbare Energien nicht mehr gefördert?
Doch, mindestens bis zum vollständigen Kohleausstieg. Die Kosten sollen jedoch anders umverteilt werden als bisher. Diese Kosten sollen nun nicht mehr durch den Stromverbraucher gedeckt werden, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Hierfür sind die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel vorgesehen, die durch den Kauf von CO2-Zertifikaten entstehen, zu dem u.a. Lieferanten von Brennstoffen und Treibstoffen verpflichtet sind. (Diese geben Kosten an Kunden weiter)
Unternehmen, die bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, haben hier auf dem ersten Blick eine Baustelle weniger. Denn fraglich ist nun, ob eine Antragstellung zum Stichtag 30.06.2022 für das Entlastungsjahr 2023 überhaupt sinnhaftig ist.
Allerdings wird im Koalitionsvertrag auch angekündigt, dass Steuerbegünstigungen abgebaut werden sollen, was die Einsparung der EEG-Umlage wieder aufheben könnte.
Aktuell ist sogar ein Früheres Aus für die EEG-Umlage im Gespräch. Darüber will sich die neue Koalition angesichts der hohen Energiepreise beraten. Wir halten sie dahingehend gern auf dem Laufenden.
Autor: Daniel Parthum
Am Montag, dem 24.01.2022, stoppte die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung die meisten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Grund dafür, ist die hohe Antragsflut im Januar. Allein durch diese Anträge seien bei der KfW-Bank die zur Verfügung stehenden 5 Milliarden Euro ausgeschöpft.
Damit sind leider auch Förderungen für Neubauten des noch sparsameren Effizienzstandard 40 verflogen. Die Ampelkoalition will sich nun zügig über eine Neuausrichtung der Förderpolitik beraten. Genaue Details sind noch unklar.
Der EH55-Standard besagte, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt, das lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Die im GEG festgelegten Standards sollen ab 2025 dann an die Kriterien des KfW-Effizienzhauses 40 angepasst werden.
Immerhin bleiben noch die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzten Förderungen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung bestehen. Dies betrifft kleinere Investitionen wie den Austausch einer Heizung.
Autor: Daniel Parthum