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ISO 9001 wird vorerst nicht überarbeitet: Kein Handlungsdruck für Qualitätsmanager

In der Regel werden ISO Standards alle 5 Jahre einer Überarbeitung unterzogen, um diese immer an die aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Anforderungen anzupassen. Das technische Komitee ISO/TC 176/SC 2 hat nun auf seiner Website mitgeteilt, dass die ISO 9001 vorerst unverändert bleibt, d.h. in ihrer Fassung aus 2015.

 

Damit ergibt sich in den nächsten Jahren kein Revisionsdruck für in Unternehmen etablierte Qualitätsmanagementsysteme (QMS) nach ISO 9001.

Reminder an alle Bauherren und Eigentümer: Zentralheizungen müssen bis zum 30. September 2021 nachgerüstet werden

Das seit Ende 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt im Teil 4 Regelungen zu Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung.

So haben Eigentümer bis zum 30. September 2021 nach dem § 61 die Pflicht, Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden mit „zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Geräte“ nachzurüsten.

Das bedeutet in der Praxis, dass Heizungsanlagen z. B. mit funktionalen außentemperaturgeführten Systemreglern ausgestattet werden müssen. Die Regelung der Wärmezufuhr und der elektrischen Antriebe erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Zeit und der Außentemperatur, welche mithilfe von Außenfühlern gemessen werden kann. Die gemessenen Daten sendet der Fühler an die Heizungssteuerung, welche dann die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage an der gemessenen Außentemperatur ausrichtet.

Wird eine Zentralheizung neu in ein Gebäude eingebaut, gilt die o.g. Anforderung an die Ausstattung unverzüglich.

 

Autor: Daniel Parthum

Kooperation mit OPTENDA

Die Notwendigkeit, den Energieverbrauch zu senken – sowohl aus nachhaltigen als auch wirtschaftlichen Gründen – wird für Unternehmen immer wichtiger. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen haben aber häufig nicht die erforderlichen Kapazitäten, um sich diesen Themen in nötigem Umfang annehmen zu können. Hier setzen OPTENDA und die Dresdner Unternehmensberatung ANALYZE-HSE an....

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Unternehmen rüsten um: Denn ab 01.09.2021 dürfen bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden

Gemäß einer EU-Verordnung (Single Lighting Regulation 2019/2020) beginnt ab dem 01.09.2021 die Auslaufphase für folgende Lampentypen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
  • Hochvolt-Halogenlampen linear
  • Niedervolt-Halogenlampen

Nähere Informationen, welche Varianten nicht mehr produziert werden, finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller. Ab dem 01.09.2021 dürfen lediglich nur noch Restbestände abverkauft werden. Für Endanwender gibt es keine Nutzungsbegrenzung. Jedoch sollten Unternehmen mittelfristig in die Sanierung ihrer Lichtquellen investieren, weil Ersatz-Lampen zunehmend schwer zu beschaffen sein werden.

Übrigens: Ab dem 01.09.2023 sind auch die gängigen linearen T8 Leuchtstofflampen in den Längen 60 cm, 120 cm und 150 cm in der Auslaufphase.

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