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Abschaffung der EEG-Umlage 2023, damit das Aus für die Besondere Ausgleichsregelung?

Der neue Bundeswirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne) bestätigte die geplante Abschaffung der EEG-Umlage im kommenden Jahr 2023.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würden nun die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen - KWKG und Offshore-Netzumlage - in ein eigenes Gesetz überführt werden, um so der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen, so Habeck.

Werden dann Erneuerbare Energien nicht mehr gefördert?

Doch, mindestens bis zum vollständigen Kohleausstieg. Die Kosten sollen jedoch anders umverteilt werden als bisher. Diese Kosten sollen nun nicht mehr durch den Stromverbraucher gedeckt werden, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Hierfür sind die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel vorgesehen, die durch den Kauf von CO2-Zertifikaten entstehen, zu dem u.a. Lieferanten von Brennstoffen und Treibstoffen verpflichtet sind. (Diese geben Kosten an Kunden weiter)

Unternehmen, die bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, haben hier auf dem ersten Blick eine Baustelle weniger. Denn fraglich ist nun, ob eine Antragstellung zum Stichtag 30.06.2022 für das Entlastungsjahr 2023 überhaupt sinnhaftig ist.

Allerdings wird im Koalitionsvertrag auch angekündigt, dass Steuerbegünstigungen abgebaut werden sollen, was die Einsparung der EEG-Umlage wieder aufheben könnte.

Aktuell ist sogar ein Früheres Aus für die EEG-Umlage im Gespräch. Darüber will sich die neue Koalition angesichts der hohen Energiepreise beraten. Wir halten sie dahingehend gern auf dem Laufenden.

Autor: Daniel Parthum

Die Bundesregierung stoppt die KfW-Programme für den Bau energieeffizienter Gebäude

Am Montag, dem 24.01.2022, stoppte die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung die meisten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Grund dafür, ist die hohe Antragsflut im Januar. Allein durch diese Anträge seien bei der KfW-Bank die zur Verfügung stehenden 5 Milliarden Euro ausgeschöpft.

Damit sind leider auch Förderungen für Neubauten des noch sparsameren Effizienzstandard 40 verflogen. Die Ampelkoalition will sich nun zügig über eine Neuausrichtung der Förderpolitik beraten. Genaue Details sind noch unklar.

Der EH55-Standard besagte, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt, das lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Die im GEG festgelegten Standards sollen ab 2025 dann an die Kriterien des KfW-Effizienzhauses 40 angepasst werden.

Immerhin bleiben noch die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzten Förderungen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung bestehen. Dies betrifft kleinere Investitionen wie den Austausch einer Heizung.

 

Autor: Daniel Parthum

Die ISO 50003:2021 (Entwurf) bringt neue Anforderungen an die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen

Demnächst wird die ISO 50003:2015 von einer neuen Revision abgelöst werden. Die ISO 50003 legt Anforderungen an die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen fest. Diese Anforderungen wurden nun erweitert und angepasst. Vor allem ändert sich damit der Zulassungsprozess und die Kompetenzanforderungen an die Auditoren.

Die Struktur der neuen, bislang im Entwurf vorliegenden ISO 50003:2021 wurde an die ISO/IEC 17021-1:2015 („Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren“) angepasst.

Neben der strukturellen Erweiterung gibt es nun auch weitere Definitionen im Kapitel 3 und einen umfangreicheren Anhang. Außerdem werden konkretere Beschreibungen des geforderten Fachwissens zu Energiemanagementsystemen (EnMS) geliefert. Überwiegend Anforderungen an die technische Kompetenz wurden hinzugefügt.

Für die Berechnung der Audittage wurde die Anzahl der Energiearten auf diejenigen geändert, die mindestens 80 % des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen. Auch die Anforderungen an die Stichprobenziehung für EnMS mit mehreren Standorten wurden aktualisiert. Zusätzlich wird wortwörtlich der Fokus nicht mehr länger auf die „Mindestdauer des Audits“, sondern auf den „Auditzeitaufwand“ gesetzt.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gern.

Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden

Es ist so weit: Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden

Wie wir bereits im März-Blog berichtet haben, dürfen seit September 2021 gemäß EU-Vorgabe bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden.

Dies betrifft folgende Lampentypen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
  • Hochvolt-Halogenlampen linear
  • Niedervolt-Halogenlampen

Die Vorgabe richtet sich an Hersteller bzw. Importeure, und es wird nun zunehmend schwerer sein, Ersatz-Lampen zu beschaffen.

Außerdem sind seit dem 01.09.2021 die neuen Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen mit der neuen Skala von A bis G Pflicht.

Wichtig: Ab dem 01.09.2023 entfallen dann auch die gängigen T8-Leuchtstofflampen in den Größen 600, 1200 und 1500 mm sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6.35.

 

Autor: Daniel Parthum

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