Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
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Hendrikje Schubert

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Hendrikje Schubert

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Unternehmen rüsten um: Denn ab 01.09.2021 dürfen bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden

Gemäß einer EU-Verordnung (Single Lighting Regulation 2019/2020) beginnt ab dem 01.09.2021 die Auslaufphase für folgende Lampentypen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
  • Hochvolt-Halogenlampen linear
  • Niedervolt-Halogenlampen

Nähere Informationen, welche Varianten nicht mehr produziert werden, finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller. Ab dem 01.09.2021 dürfen lediglich nur noch Restbestände abverkauft werden. Für Endanwender gibt es keine Nutzungsbegrenzung. Jedoch sollten Unternehmen mittelfristig in die Sanierung ihrer Lichtquellen investieren, weil Ersatz-Lampen zunehmend schwer zu beschaffen sein werden.

Übrigens: Ab dem 01.09.2023 sind auch die gängigen linearen T8 Leuchtstofflampen in den Längen 60 cm, 120 cm und 150 cm in der Auslaufphase.

Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie gern, z. B. bei der Erstellung eines Lichtkonzeptes.

04. Mär. 2021

Analyze HSE als Referent für Webseminare bei: Die Handwerksschule e.V.

Analyze HSE bietet über die "Handwerkschule e.V." in Erfurt Webseminare zu folgenden Themen an: Die 44. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, Energieaudit-Bericht und Wirtschaftlichkeitsanalyse leicht gemacht.

mehr Infos

22. Jan. 2021

Stellungnahme des NAGUS vom 27.10.2020 wird von Energiemanagern heiß diskutiert

Fragen zur energetischen Bewertung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 wurden von Fachexperten beantwortet

Der NAGUS (DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes) hat sich Ende Oktober 2020 auf Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001:2018 umfangreich positioniert. Insgesamt wurden 25 Kernfragen beantwortet, welche Energiemanager bei der Aufrechterhaltung und den Betrieb ihres Energiemanagementsystems umtreiben. Diese Antworten sollten nun durch Energiemanager gesichtet und diskutiert werden, um für das nächste anstehende Zertifizierungsaudit gewappnet zu sein.

Folgende Fragen waren darunter:

  • Kann eine Verbesserung auch gegeben sein, wenn der Gesamtenergieverbrauch zugenommen hat?
  • Wie ist der Aufbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bei der Bewertung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu werten?
  • Wie geht man mit der Bewertung eines Unternehmens, Unternehmensteils oder Standorts um, welcher nach einer sogenannten Flatrate pro Quadratmeter angemieteter Fläche abgerechnet wird?
  • Wie sollte ein Fuhrpark mit z. T. privat genutzten Fahrzeugen behandelt werden?
  • Kann die energiebezogene Leistung – anhand von EnPI-Werten und deren Verbesserung – anstelle in kWh alternativ in CO2-Menge dargestellt werden?

Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.

11. Jan. 2021

Die EEG-Novelle 2021 ist in Kraft

Aufschub beim Thema „Messen und Schätzen“ von Drittverbräuchen

Kurz vor Weihnachten wurde die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht, damit sie doch pünktlich zum 01.01.2021 in Kraft treten konnte. Im neuen EEG werden vor allem viele Einzelfragen geklärt, es wurde nicht grundlegend überarbeitet.

So gibt es zum Thema „Messen und Schätzen“ zur Abgrenzung von Drittverbräuchen (§ 62b und § 104 EEG) – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – einen zeitlichen Aufschub um 1 Jahr. Somit können noch 12 weitere Monate die bestehenden voraussetzungslosen Schätzmöglichkeiten genutzt werden. Auch ein entsprechendes Messkonzept, welches hätte spätestens bis Ende März 2021 etabliert sein müssen, muss nun erst zwingend bis Jahresende 2021 aufgesetzt werden.

Von diesem Aufschub profitieren:

  • Eigenversorger aus EE- und KWK-Anlagen
  • Stromkostenintensive Unternehmen, welche die Besondere Ausgleichsregelung nutzen (BesAR nach §§ 63ff. des EEG), auch in Verbindung mit der KWK-Umlagebegrenzung nach § 27 KWKG
  • Unternehmen, welche die § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlagebegrenzung in Anspruch nehmen wollen (im Zusammenhang mit dem sog. Leistungsverweigerungsrecht bei fehlender Drittmengenabgrenzung aus § 104 Abs. 10, 11 EEG)

11. Jan. 2021