Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

steigend Erdgaspreise für Unternehmen

Für Unternehmen könnten die Preise für Erdgas zeitnah trotz bestehender Lieferverträge steigen 

Trotz der seit 23.06.2022 geltenden Alarmstufe will die Bundesnetzagentur vorerst nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren, die im Mai 2022 durch eine Anpassung im § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) geschaffen wurde. Sie ermöglicht Versorgern, ihre höheren Einkaufspreise direkt an ihre Kunden weiterzureichen, auch wenn in einem bestehenden Gasvertrag niedrigere Tarife vereinbart sind. Die Preisanpassungsklausel gilt für die zweite und dritte Stufe, d. h. die Alarmstufe und die Notfallstufe.

Es könnte demnach sein, dass Gasversorger Unternehmen über kurz oder lang höhere Preise abverlangen. Sie erhalten zwar ein Sonderkündigungsrecht, wie nützlich das in dieser Situation wäre ist jedoch fraglich.

Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens, das gegenüber dem Kunden vom Recht auf Preisanpassung Gebrauch gemacht hat, hat das Recht, alle zwei Monate ab Wirksamwerden der Preisanpassung die Überprüfung und gegebenenfalls unverzügliche Anpassung des vertraglichen Preises auf ein angemessenes Niveau zu verlangen.

24. Jun. 2022

Zurück