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Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden

Es ist so weit: Seit dem 01.09.2021 dürfen einige ineffiziente Lampen nicht mehr hergestellt werden

Wie wir bereits im März-Blog berichtet haben, dürfen seit September 2021 gemäß EU-Vorgabe bestimmte Lampentypen nicht mehr produziert werden.

Dies betrifft folgende Lampentypen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
  • Hochvolt-Halogenlampen linear
  • Niedervolt-Halogenlampen

Die Vorgabe richtet sich an Hersteller bzw. Importeure, und es wird nun zunehmend schwerer sein, Ersatz-Lampen zu beschaffen.

Außerdem sind seit dem 01.09.2021 die neuen Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen mit der neuen Skala von A bis G Pflicht.

Wichtig: Ab dem 01.09.2023 entfallen dann auch die gängigen T8-Leuchtstofflampen in den Größen 600, 1200 und 1500 mm sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6.35.

 

Autor: Daniel Parthum

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