Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Quo vadis Spitzenausgleich? Droht der ISO 50001 ab 2023 ein Nischen-Dasein?

Der Spitzenausgleich umfasst Strom- und Energiesteuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, welche im Gegenzug jährlich die Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 oder EMAS) nachweisen müssen:

  • § 10 StromStG: 2017-2020 im Schnitt 1.540 Mio. € pro Jahr für etwa 9.410 Antragsteller
  • § 55 EnergieStG: 2017-2020 im Schnitt 159 Mio. € pro Jahr für etwa 5.450 Antragsteller

Beide Steuerbegünstigungen sind gesetzgeberisch bis zum 31.12.2022 befristet. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass es mittelfristig eine Veränderung im Vorgehen geben wird. Dies ging bereits aus dem 27. Subventionsbericht des Bundes hervor (wir berichteten im 07.2020).

Steuersachverständige und auch die EU haben Zweifel angemeldet, ob der Spitzenausgleich die erwünschten Ziele erfüllt und nicht nur mehrheitlich Mitnahmeeffekte generiert. Aus diesem Grund ist eine Weiterführung ab 2023 derzeit auf dem Prüfstand. Es ist damit zu rechnen, dass der Spitzenausgleich nicht in der bisher bekannten Form weitergeführt werden wird. Gegebenenfalls werden die Wirtschaftssektoren eingeschränkt und eine Nachweiserbringung konkreter umgesetzter Effizienzmaßnahmen eingeflochten werden.

Dennoch droht der ISO 50001 kein Nischen-Dasein – So sieht auch der Gesetzgeber für die ISO 50001 eine neue Rolle vor: Sie wird ein Nachweis-Baustein im Rahmen der Kompensation von Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel (BEHG).

16. Aug. 2021

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