EU schafft das weltweit erste Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt Ende Juni 2020 hat die EU die sog. Taxonomie-Verordnung auf den Weg gebracht. Das vorgesehene Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten soll es Anlegern ermöglichen, ihre Investitionen stärker auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen auszurichten.
Daran geknüpft sind Berichtspflichten bestimmter großer Unternehmen (mit Kapitalmarktorientierung und mehr als 500 Mitarbeitern), welche ab 01.01.2022 gelten werden.
Diese Pflichten werden jedoch auch indirekt bei einer Vielzahl anderer Unternehmen aufschlagen, immer dann, wenn sie in einer Lieferantenbeziehung mit o.g. großen Unternehmen stehen.
Empfehlung: Bis 01.06.2021 sollen die Inhalte und Darstellungsweisen der Berichtspflichten seitens der EU konkretisiert werden. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, vergleichsweise kurzfristig Auskünfte gegenüber ihren Geschäftspartnern tätigen zu können.
29. Jul. 2020