Energieberatung und Umweltberatung für Unternehmen

Die Bundesregierung plant einschneidende Energiesparmaßnahmen

Die Bundesregierung plant einschneidende Energiesparmaßnahmen, zu denen sie private Haushalte, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen per gesetzlichen Verordnungen verpflichten will (Kurzfrist­energie­sicherungs­verordnung – EnSikuV, Mittel­frist­energie­sicherungs­verordnung – EnSimiV). Beide Verordnungen sollen bis 01.10.2022 durch die Legislative laufen.

Für Unternehmen könnte u.a. gelten:

  • Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung
  • Pflicht zum hydraulischen Abgleich (bis vorauss. Sept. 2023/2024)
  • Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Beleuchtung von Werbeanlagen (Außenwerbung) aus zwischen 22:00 und 06:00 Uhr
  • Absenkung Mindesttemperatur für Arbeitsstätten auf 19 °C
  • Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienz­maßnahmen in Unternehmen mit Verbrauch >10GWh/a (Unwirtschaftlichkeit muss dem Auditor belegt werden)

Zum letzten Punkt sollen alle Unternehmen, welche ein Energieaudit nach DIN 16247-1 haben durchführen lassen (EDL-G) oder ein Energie­management­system (ISO 50001, alternativ EMAS) betreiben, verpflichtet werden. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit ist die Berechnung nach DIN 17463. Die Prüfung soll durch Zertifizierer, Energieauditoren und Umweltgutachter erfolgen.

24. Aug. 2022

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