Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
click
close
Hendrikje Schubert

Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin ?

Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich über Ihren Anruf.

Hendrikje Schubert

Tel:+49 (0) 351 8287 406 0

E-Mail:

Rückruf erwünscht
Was ist die Summe aus 1 und 1?

Bitte füllen Sie alle Felder aus

Information des BAFA zum Nachweis der Fortbildungspflicht für Energieauditoren bis November 2022

Im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §§ 8 ff. ist die sogenannte „Energieauditpflicht“ für große Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik geregelt.

Anfang Mai informierte nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass ein neues Energieeffizienzgesetz in Arbeit ist. Im Zuge dessen wird vorerst auf die terminierte Regelung der Fachkunde für Energieauditor*innen verzichtet. Ursprünglich war gefordert, dass sie Nachweise über obligatorische Fachkenntnisse gemäß § 13 Abs. 1 EDL-G bis zum 26. November 2022 erbringen hätten müssen. Diese Frist ist nun bis auf Weiteres ausgesetzt.

07. Jun. 2022

Fossile Brennstoffemissionen

Wer erstmalig Beihilfe für CO2-Kosten beantragen möchte, muss dies bis zum 30.06.2022 tun.

Am 08. April 2022 fand die Informationsveranstaltung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) statt, in der erstmalig Fragen zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung beantwortet wurden. Vor allem Fragen zum Antragsverfahren, zu den Regelungsinhalten und den Anforderungen für die ökologische Gegenleistung wurden von den Verantwortlichen der DEHSt behandelt.

Wir möchten Sie gern kurz und knapp über die wichtigsten Inhalte aufklären und was sie bereits jetzt tun können um bis zum 30. Juni 2022, dem Fristende zur Einreichung Ihres Beihilfeantrages für das Abrechnungsjahr 2021, alles erledigt zu haben. Wenn Sie sich genauer mit der Thematik auseinander setzen wollen, laden Sie sich die Präsentationen der Veranstaltung herunter und abonnieren Sie den Newsletter, der Sie regelmäßig auf dem Laufenden hält.

Den Link zu den Präsentationen finden Sie hier:
https://www.dehst.de/

Zur Erfüllung der Klimaziele wurde von der Bundesregierung die CO2-Bepreisung in Form von Emissionszertifikaten für fossile Energieträger beschlossen. Dies bedeutet für viele Unternehmen steigende Kosten in den kommenden Jahren. Um die Abwanderung von Unternehmen aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern, wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) veröffentlicht. Mithilfe von finanzieller Unterstützung (Beihilfe) für klimafreundliche Investitionen soll die Abwanderung vermieden werden. Zur Beihilfe ist erforderlich, dass Ihr Unternehmen/selbstständiger Unternehmensteil:

  • Einem Sektor bzw. Teilsektor angehört, der in den Tabellen 1 und 2 der BECV zu finden ist,
  • Erbringung einer ökologischen Gegenleistung - ab 01. Januar 2023 ist die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtend,
  • Vollständiges Ausfüllen der digitalen FMS-Formulare (Formular-Management-System) der DEHSt (das FMS soll spätestens am 06. Mai 2022 live gehen)

Was Sie bereits jetzt tun können, um die Wartezeit sinnvoll zu nutzen, ist sich mit dem Carbon-Leakage-Leitfaden vertraut zu machen. Dieser wurde am 01. April 2022 erstmalig veröffentlicht. Machen Sie sich mit den Formularen vertraut und bereiten Sie Ihre Daten anhand der geforderten Angaben vor. Auf der Website des DEHSt finden Sie bereits jetzt wichtige PDF und Excel Dateien, die Sie als Vorlage nutzen können.

Des Weiteren können Sie bereits jetzt die in den Formularen geforderten Beschreibungen vorbereiten. Dies können z. B. sowohl die Beschreibungen zu Anlagen, Produktionsprozessen oder Brennstoffströmen sein als auch die geforderten methodischen Beschreibungen wie z. B. die Bestimmung der Wärmemengen.

Wichtig ist auch, dass Sie sich mit Ihrer Wirtschaftsprüfer*in abstimmen, denn es ist zwingend erforderlich, dass diese eine Prüfungsbescheinigung für Sie ausfüllt und an sich an der Datenübermittlung an die DEHSt beteiligt.
Fragen Sie einfach uns. Wir stehen Ihnen bei Unklarheiten und bei der Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge gern zur Seite.

Autor: Daniel Parthum

04. Mai. 2022

ANALYZE HSE gewinnt europaweite Ausschreibung

ANALYZE HSE hat als Kopf einer Bietergemeinschaft den Zuschlag zur Durchführung von Fachvorträgen und Workshops im Rahmen des Fachreferentenprogramms der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke erhalten.

Wir freuen uns sehr, nun gemeinsam mit UnIMS Consult und MW Sustainability in den kommenden Jahren fundierte Fachvorträge sowie intensive Workshops für und mit Unternehmen durchführen zu können, welche sich in einem Netzwerk engagieren.

Unser Themenschwerpunkte werden Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit sein.

https://www.effizienznetzwerke.org/

29. Apr. 2022

ISO 50004:2021 – Alt vs. Neu

Im November 2021 ist die überarbeitete ISO 50004:2021 „Anleitung zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001“ erschienen. Wir haben sie inhaltlich für Sie gesichtet und stellen Ihnen hier Alt vs. Neu vor.

Offensichtlich ist schon beim Sichten des Inhaltsverzeichnisses, dass sich die Struktur der Norm verändert hat. Diese neue Version, die ISO 50004:2021, wurde an die High Level Structure angepasst. Das bedeutet auch, dass nun sowohl die Kontextanalyse als auch der risikobasierte Ansatz hinzugefügt wurden. Die ISO 50004:2014 fokussierte sich überwiegend auf die Energiemessung. Die Normrevision bietet nun mehr Details zum Plan für die Energiedatensammlung und den damit verbundenen Anforderungen.

Stark hervorgehoben wurde die Rolle der Obersten Leitung. Die 50004:2021 umschreibt ausführlich, inwiefern die Oberste Leitung Verpflichtung zeigen muss, wie sie in frühen Stadien des EnMS-Einführungsprozesses zu agieren hat und welche Anforderungen an das Energiemanagement-Team gestellt werden.

Im Kapitel 6 Planung ist nun, neben der Energiedatensammlung, die Risiko- und Chancenanalyse stärker hervorgehoben. Generell wurde die energetische Bewertung weiter präzisiert. Es wird beschrieben, wie bei der erstmaligen Erarbeitung der energetischen Bewertung vorgegangen wird und mithilfe welcher Quellen man sich eine Datengrundlage schaffen kann. Ergebnisse von Energieaudits oder effektives Änderungsmanagement und solide Kommunikationsprozesse werden ebenfalls als Unterstützung für eine rechtzeitige Aktualisierung der energetischen Bewertung angesehen.
Auf die Energieleistungskennzahl (EnPI) und besonders auf die energetische Ausgangsbasis (EnB) wird ebenfalls deutlicher Bezug genommen.

Auf Erfahrungen beruhende Beispiele sollen bei der Umsetzung des Energiemanagementsystems behilflich sein. Dies fängt schon bei der Kontext- und Stakeholderanalyse an und zieht sich bis ins letzte Kapitel, der Verbesserung des Energiemanagementsystems.

Als nachteilig sehen wir an, dass die zuvor verwendeten Hilfsboxen mit Beispielen in der neuen Normrevision in den Fließtext eingearbeitet wurden – aus unserer Sicht erschwert dies, mit der Norm praktisch zu arbeiten.

Autor: Daniel Parthum

14. Apr. 2022