Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
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Hendrikje Schubert

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Hendrikje Schubert

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Spitzenausgleich wird bis 2024 fortgeführt

Frohe Kunde:
Der Spitzenausgleich wird in 2023/2024 fortgeführt, die € sind im Bundeshaushalt vorgesehen, welcher im Juli 2022 verabschiedet wurde. Eigentlich wollte das Bundesministerium für Finanzen zum 01.01.2023 eine gesetzliche Neuregelung vorlegen, jedoch wird es nun eine zweijährige Übergangsphase mit wenigen Änderungen geben.

Demnach können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes - wie in den letzten Jahren - Steuerentlastungen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen, sofern sie einen Nachweis zu Energiemanagement-Aktivitäten vorlegen.

03. Aug. 2022

JOB als Werkstudent:in

ANALYZE HSE ist eine inhabergeführte Unternehmensberatung mit Energie- und Umweltschwerpunkt mit Sitz in Dresden. Als Start-up Anfang 2020 gegründet, bringen wir dennoch mehr als 12 Jahre Industrieerfahrung mit und waren allein in den letzten 2 Jahren in über 40 Unternehmen verschiedenster Branchen tätig.

Dein Job als Werkstudent:in

Unsere Dienstleistungen und damit deine Arbeitsfelder:

  • Beratung in Energie- und Umweltmanagement (ISO 50001 und ISO 14001)
  • Auditierung nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001 sowie DIN 16247-1
  • Schulungen und Web-Seminare

Deine Aufgaben:

  • Unterstützung in Kundenprojekten zu Fragen der Energieeffizienz, des Umweltschutzes,
    der Arbeitssicherheit und der Qualitätssicherung
  • Pflege von kundenspezifischer Managementsystem-Dokumentation
  • Erstellen von Muster-Dokumenten
  • Recherchearbeiten mit Schwerpunkt Recht und Normen
  • Verfassen monatlicher Blog-Beiträge

Organisatorisches:

  • 5 Stunden/Woche (max), freie Zeiteinteilung, 2 Calls pro Monat zu büroüblichen Zeiten
  • Vergütung auf Stundenbasis
  • Ab 01.09.2022 für mindestens 6 Monate

Was du mitbringst (must haves):

  • (Demnächst) Bachelor im Studiengang Ökologie & Umweltschutz oder Vergleichbares
  • Wissen zu Managementsystemen, HSE, CSR, Nachhaltigkeit
  • Immatrikulierte Student:in
  • Lust auf Remote-Work, einzelne Termine im Büro in Dresden sowie beim Kunden vor Ort
  • Du hast einen Laptop/PC und einen Internetzugang sowie ein starkes Bewusstsein für Datenschutz und Sensibilität im Handling von Kundendaten
  • Kompetenter, sicherer Umgang mit digitalen Tools und Standardprogrammen von MS Office
  • Selbstständigkeit im Arbeiten, Fähigkeit zur Eigenmotivation und Neugier für verschiedene Branchen und Themen (ständig wechselnde Aufgaben und Inhalte)
  • Du bist verhandlungssicher in deutscher Sprache

 

Bei Interesse freuen Wir uns auf Deine Bewerbung (CV) an info@analyze-hse.de bis  15.08.2022.

 

19. Jul. 2022

ANALYZE HSE stellt seit Juni 2022 den Stellvertretenden Vorsitz beim Sächsischen Verband für Umweltmanagement e. V. (SVU)

Der Sächsische Verband für Umweltmanagement e. V. (SVU) hat sich 1995 gegründet, um die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere im Freistaat Sachsen, zu fördern. Dies soll vor allem dadurch erfolgen, dass qualifizierte Fachleute die Einführung, Weiterentwicklung und Prüfung betrieblicher Umweltmanagementsysteme nach der Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und nach der Norm ISO 14001 unterstützen.

Am 16.06.2022 wurde im Rahmen der jährlichen SVU-Mitgliederversammlung turnusmäßig nach drei Jahren ein neuer Vorstand gewählt. Im neu gewählten Vorstand übernimmt Frau Hendrikje Schubert, Inhaberin der ANALYZE HSE, den Stellvertretenden Vorsitz. Vorstandsvorsitzender bleibt weiterhin Herr Hagen Hilse, Geschäftsführer der GICON - Großmann Ingenieur Consult GmbH.

Der SVU ist stets offen für Interessierte. Mehrmals im Jahr finden Mitgliedertreffen und Exkursionen statt, welche dem Erfahrungsaustausch sowie Wissenszuwachs dienen.

https://www.svu-online.de/

24. Jun. 2022

steigend Erdgaspreise für Unternehmen

Für Unternehmen könnten die Preise für Erdgas zeitnah trotz bestehender Lieferverträge steigen 

Trotz der seit 23.06.2022 geltenden Alarmstufe will die Bundesnetzagentur vorerst nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren, die im Mai 2022 durch eine Anpassung im § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) geschaffen wurde. Sie ermöglicht Versorgern, ihre höheren Einkaufspreise direkt an ihre Kunden weiterzureichen, auch wenn in einem bestehenden Gasvertrag niedrigere Tarife vereinbart sind. Die Preisanpassungsklausel gilt für die zweite und dritte Stufe, d. h. die Alarmstufe und die Notfallstufe.

Es könnte demnach sein, dass Gasversorger Unternehmen über kurz oder lang höhere Preise abverlangen. Sie erhalten zwar ein Sonderkündigungsrecht, wie nützlich das in dieser Situation wäre ist jedoch fraglich.

Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens, das gegenüber dem Kunden vom Recht auf Preisanpassung Gebrauch gemacht hat, hat das Recht, alle zwei Monate ab Wirksamwerden der Preisanpassung die Überprüfung und gegebenenfalls unverzügliche Anpassung des vertraglichen Preises auf ein angemessenes Niveau zu verlangen.

24. Jun. 2022