Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
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Hendrikje Schubert

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Ein HOCH auf unsere ANALYZE HSE Sprinterin!!

Regenwald Spendenlauf 2023

Wir sind super stolz auf unsere 11jährige Läuferin des Marie Curie Gymnasiums Dresden, welche heute beim einstündigen Regenwald Spendenlauf 2023 sagenhafte 7.000m gesprintet ist. 🙂 Die Schülerin der 5. Klasse setzt sich damit - gemeinsam mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden - für zwei Regenwald- bzw. Artenschutzprogramme in Südamerika und Asien ein. Der Lauf fand in der Dresdner Innenstadt in der Nähe des Großen Gartens statt.

Wir von der ANALYZE HSE GmbH hatten uns bereit erklärt, die Bemühungen der Schülerin als Sponsor zu unterstützen, und hiermit gratulieren wir von Herzen und sagen: Chapeau, super gemacht! 🏅 🌎 💶 Bis nächstes Jahr!

Autorin: Hendrikje Schubert

26. Apr. 2023

ANALYZE HSE fördert die Comödie Dresden

Theaterhaus Comödie Dresden

Seit Sommer 2022 fördert die ANALYZE HSE GmbH das Theaterhaus Comödie Dresden.

Die Comödie Dresden ist ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens der Stadt Dresden sowie der Region und genießt auch über die Landesgrenzen hinaus einen hervorragenden Ruf. Mit mehr als 640 Plätzen ist es das größte Privattheater Sachsens und daher nicht nur in Dresden als Aufführungsort mit großer Humortradition bekannt.

Unser Förder-Anliegen ist es, die coronagebeutelte Kulturszene Dresdens zu unterstützen und mit dazu beizutragen, ein breitgefächertes, buntes Programm für alle Kultur- und vor allem Komödien-Interessierten zu ermöglichen. Die Comödie Dresden führt Freiluftveranstaltungen im Rahmen des Sommertheaters auf, wo im Schlosshof des Elbschlosses Übigau mit Musicals den Gästen eingeheizt wird. Ein weiteres Highlight inszeniert die Comödie im Parktheater (Großer Garten), wo den gesamten Sommer über verschiedene Stücke auf die Bühne gebracht werden.

Für all diese Außeneinsätze benötigt die Comödie ein Transportfahrzeug für Requisiten, was in 2022 durch die Unterstützung von privaten Förderern wie der ANALYZE HSE beschafft werden konnte.

Wir von ANALYZE HSE freuen uns sehr, einen Teil zur Förderung des Lachens in Dresden beizutragen – und wir sind gespannt auf die neue Saison!

11. Apr. 2023

Novellierte DIN EN 16247-1

Mit der Veröffentlichung der novellierten DIN EN 16247-1 am 01.11.2022 ist diese gleichzeitig in Kraft getreten und hat damit die bisherige Norm von 2012 abgelöst. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Neuerungen und Änderungen der DIN EN 16427-1:2022-11 kurz vor.

Gleich zu Beginn soll jedoch erwähnt sein, dass die novellierte Norm offiziell noch nicht im Rahmen der sog. „Energieauditpflicht“ zur Anwendung kommen muss, da im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §8a Abs. 1 weiterhin auf die Ausgabe von 2012 verwiesen wird. Erst mit einer Aktualisierung dieses Verweises würde vermutlich umgehend die neue Norm Anwendung finden müssen.

Neu aufgenommen in die Norm wurden als separate Kapitel die Themen „Messplan“ und „Stichprobenahmeverfahren“. Zudem wurden die Kapitel „Datenerfassung“ und „Analyse“ durch separate Unterkapitel verstärkt herausgearbeitet.

Im europäischen Vorwort sind zudem die Aktualisierung der Begriffe zur Angleichung an die DIN EN ISO 50001, der neue Anhang A mit einem Flussdiagramm zum Energieauditprozess, der neue Anhang B mit Beispielen zu unterschiedlichen Qualitätsgraden eines Energieaudit (Grad 1 erfüllt die Anforderungen der DIN EN 16247-1 und Grad 2 und 3 sind optionale zusätzliche Anforderungen) sowie der neue Anhang C zur Stichprobenahme als wesentliche Änderungen zur Vorgängerausgabe aufgelistet.

Als neue Begriffe wurden z. B. „wesentlicher Energieeinsatz“, „Energiebilanz“, „statischer Faktor“ und „relevante Variable“ aufgenommen. Daran anknüpfend ist es nun im Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 transparenter gefordert einen Messplan (z. B. in Anlehnung an die DIN EN 17267 oder ISO 50015), die wesentlichen Energieeinsätze sowie deren relevante Variablen und statische Faktoren zu ermitteln und darzustellen.

All die Punkte zeigen, dass mit der novellierten DIN EN 16247-1 bei einem Energieaudit detaillierter gemessen und analysiert werden muss und sich somit die DIN EN 16247-1 ein Stück weit der DIN EN ISO 50001 und deren Begleitnormen angenähert hat. Dadurch soll ein möglicher Wechsel vom Energieaudit auf ein Energiemanagementsystem erleichtert werden.

Daher verwundert es nicht, dass die DIN EN 16247-1 auch auf die Begleitnormen des Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001 verweist. Der Verweis auf die DIN EN ISO 50006 (Energiemanagementsysteme – Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) und Energieleistungskennzahlen (EnPI) – Allgemeine Grundsätze und Leitlinien) und DIN EN ISO 50015 (Energiemanagementsysteme - Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen - Allgemeine Grundsätze und Leitlinien) zeigt einmal mehr, dass der Ansatz zur Messung und Analyse des Energieeinsatzes verstärkt wurde.

Eine Erleichterung soll das Stichprobenahmeverfahren darstellen. Dies kann mit der Novellierung angewendet werden, wenn es praktisch nicht durchführbar oder unwirtschaftlich ist alle im Energieaudit verfügbaren Informationen zu untersuchen. Als Beispiele werden in der Norm genannt, dass die zu auditierenden Objekte zu zahlreich oder räumlich zu weit voneinander entfernt sind. Anstatt alle Objekte zu untersuchen, sollen Energieauditor und Organisation in diesem Fall gemeinsam repräsentative Objekte heraussuchen, die dann für alle Objekte der jeweiligen Kategorie stehen.

Autor: Felix Berlin

11. Apr. 2023

Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V)

Vorgehen der Anlagenbetreiber wird ein UMS-Auditschwerpunkt in 2023

Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage“ (auch Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung BG-V) trat Ende Oktober 2022 in Kraft und ermöglicht im Wesentlichen einen erleichterten und beschleunigten Wechsel des bisher verwendeten Brennstoffs sowie die Erhöhung von Lagerkapazitäten in Folge einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage.

In 2023 nun wird es spannend: Wie haben Betreiber die Vorgaben der BG-V umgesetzt, sofern sie davon Gebrauch gemacht haben (oder dies noch tun wollen)? Im Rahmen von Audits nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme UMS) könnte das rechtskonforme Vorgehen gegenwärtig Beachtung finden und geprüft werden.

Die BG-V gilt für Lageranlagen, Abfüllanlagen, Verwendungsanlagen sowie deren Anlagenteile und betrifft folgende Vorhaben:

  • Die Errichtung und Betrieb von Anlagen,
  • Die wesentliche Veränderung bestehender Anlagen,
  • Die erneute Inbetriebnahme von Lageranalagen nach Stilllegung,
  • Abfüllflächen und Befüllvorgänge auf diesen Flächen,
  • Überwachungs- und Prüfpflichten der Betreiber.

Unter anderem wurden folgende Erleichterungen in der BG-V fixiert:

  • Entfall von Anzeigepflicht nach § 40 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV),
  • Verzicht auf Eignungsfeststellung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung und Betrieb von Anlagen (unter bestimmten Voraussetzungen),
  • Wesentliche Änderungen an bestehenden Lageranlagen sind mit Sachverständigengutachten und keinen oder geringfügigen Mängeln möglich,
  • Für bereits stillgelegte Anlagen kann eine Eignungsfeststellung mit den ursprünglichen Unterlagen einschließlich der ursprünglichen Genehmigung durchgeführt werden; die Eignungsfeststellung kann unter bestimmten Bedingungen entfallen,
  • Abfüllflächen können temporär unter festgelegten Auflagen auf Asphalt- oder Betonbauweise betrieben werden,
  • Verlängerung von wiederkehrenden Prüfpflichten für Anlagen.

Hinweis: Die BG-V gilt nicht für Fass- und Gebindelager sowie Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.

Die neuen Regelungen sollen die notwendige Flexibilität bieten, um die Erdgas-Liefersituation in diesem und im kommenden Winter erfolgreich zu bewältigen. Sie wurde vorerst auf zwei Jahre befristet, bis zum 26. Oktober 2024.

Autorin: Martina Braun

 

15. Feb. 2023