Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
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Hendrikje Schubert

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Plattform für Abwärme

Auf Grundlage des am 17.11.2023 veröffentlichten Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr verpflichtet auf der Plattform für Abwärme bis zum 31.03. eines jeden Jahres bestimmte Angaben zu übermitteln und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren (§17 Absatz 2).

Das Ziel der Plattform für Abwärme ist es eine Übersicht über die gewerblichen Abwärmepotentiale in Deutschland zu schaffen, damit diese Abwärmepotentiale im zweiten Schritt für mögliche Interessenten nutzbar gemacht werden können und die Energieeffizienz in Deutschland gesteigert werden kann.

Plattform für Abwärme - Baum

Die verpflichtenden Angaben umfassen dabei folgende Informationen (§17 Absatz 1):

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt
  • jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung
  • zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
  • vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
  • durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Informationsveranstaltung mitteilte und auch bereits in §17 Absatz 3 erwähnte, wird die Plattform für Abwärme in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil untergliedert werden, um sensible und betriebsinterne Daten besser zu schützen.

Ursprünglich war anhand der Übergangsvorschrift nach §20 Absatz 4 die Frist zur ersten Übermittlung der Daten der 01.01.2024. Da jedoch bis zum jetzigen Stand weiterhin die Plattform für Abwärme noch nicht veröffentlich ist und die Herausforderung der Bereitstellung all dieser Daten für die Unternehmen immens ist, wurde die Frist der Erstübermittlung auf den 01.07.2024 verlängert.

Als Hilfestellung hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) als Teilbereich des BAFA ein Merkblatt für die Plattform für Abwärme veröffentlicht. Dieses soll regelmäßig aktualisiert werden, so dass stets darauf geachtet werden sollte mit der aktuellsten Version zu arbeiten.

In dem Merkblatt wird als Abwärmequelle jede geführte oder diffuse Abwärmequelle einer Anlage definiert (siehe auch EnEfG §3 Nr. 2). Bisher gibt es seitens des Gesetzgebers noch keine Ausnahme- oder Vereinfachungsregeln, so dass bisher jede Abwärmequelle (jedes festes, flüssiges oder gasförmiges Medium sowie Strahlungswärme von Oberflächen) zu betrachten wäre. Generell gibt hier das BAFA die Empfehlung sich von den signifikantesten Abwärmequellen zu den weniger signifikanten Abwärmequellen vorzuarbeiten.

Da oftmals mehrere Abwärmequellen zu einer großen Abwärmequelle zusammengefasst werden (beispielsweise in Kühltürmen) sollte die abschließende größte Abwärmequelle bevorzugt betrachtet werden.

Jede bereits genutzte Abwärmequelle muss nicht gemeldet werden. Eine sich anbahnende Nutzung einer Abwärmequelle wiederum müsste trotzdem kommuniziert werden.

Jede Abwärmequelle ergibt über den zeitlichen Verlauf und der Vergleichstemperatur (z.B. des Nah- oder Fernwärmenetzes oder der Eingangstemperatur des Mediums) ein Abwärmepotential bzw. die jährliche Wärmemenge. Welche Vergleichstemperatur dabei für die unterschiedlichen Anwendungsfälle genutzt werden soll, soll in einer aktualisierten Version des Merkblattes noch veröffentlicht werden.

Falls keine Messungen oder genauen Berechnungen vorliegen, kann auch mit plausiblen Schätzungen gearbeitet werden. Dies müsste aber entsprechend in der Meldung transparent angegeben werden. Als Hilfestellung wird auch auf den Abwärmerechner vom Bayrischen Landesamt für Umwelt verwiesen.

Bei der Erstellung der Leistungsprofile sollen vor allem die saisonalen Unterschiede aber auch die tageszeitlichen Unterschiede herausgearbeitet werden. Ruhezeiten aufgrund von Wochenendstille, Wartungen, Revisionen oder auch außerplanmäßige Ausfallzeiten sind bei der Erstellung der Leistungsprofile der Abwärmequellen entsprechend zu berücksichtigen.

Eine Meldung, dass an keinem Standort des Unternehmens Abwärmepotentiale vorliegen, muss nicht erfolgen.

Unternehmen, die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig die Daten fristgerecht übermitteln, können mit einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 50.000 € belangt werden.

Bei spezifischen Einzelfällen kann das BAFA diesbezüglich kontaktiert werden und steht als beratende Instanz zur Seite.

Autor: Felix Berlin

04. Mär. 2024

Vier Jahre ANALYZE HSE GmbH

4 Jahre ANALYZE HSE

Am 01. Januar 2024 haben wir mit Stolz unser viertes Firmenjubiläum gefeiert (ein paar Tage später ;-). Es war eine Zeit voller Herausforderungen (Corona!), sukzessivem Zuwachs unseres Teams und vor allem auch Höhepunkte, welche wir gemeinsam mit unseren Kunden und nur Dank unseres Teams sowie unserer Dienstleister erreichen konnten.

Anlässlich dieses besonderen Tages haben wir eine kleine, herzliche interne Feier veranstaltet, um auf all das Erreichte zurückzublicken und uns auf das Jahr 2024 für ANALYZE HSE GmbH einzustimmen.

In meiner Rolle als Geschäftsführerin sage ich DANKE, zuerst meiner Kollegin Julia Weigelt für ihre kulinarische Meisterleistung für unseren Jubiläumstag…jetzt weiß ich, dass es Eistorten (mein Wunsch) offenbar wirklich nur im Sommer zu kaufen gibt! Das gesamte Kollegen-Team um Felix Berlin, Daniel Parthum, Anne Michel und Sibylle Schäfer haben in den vergangenen vier Jahren maßgeblich zum Erfolg beigetragen, ebenso unsere vielen tollen Freelancer, die uns projektbezogen unterstützen. Jede und Jeder bringt individuelle persönliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Perspektiven mit, die das Unternehmen zu dem machen, was es heute ist.
Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit, Innovation und gemeinsamen Erfolge für die Themen, die uns allen am Herzen liegen: HSE - Health Safety Environment plus Energy. Vielen Dank an alle, die diesen besonderen Tag zu einem schönen Ereignis gemacht haben!

Eure Hendrikje Schubert

07. Feb. 2024

Energieberatung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

In zugelassenen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern spielt die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle. Neben der Verantwortung für das Wohlergehen der Patienten und Bewohner sollten diese Einrichtungen auch nachhaltige Maßnahmen ergreifen, um Energiekosten zu senken und ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, Potenziale zur Energieeinsparung und -effizienz zu identifizieren. In diesem Blogbeitrag werden wir die Bedeutung der Energieberatung für zugelassene Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser genauer betrachten.

Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen:

Energieexperten analysieren den Energieverbrauch der Einrichtung und identifizieren ineffiziente Systeme oder Ausrüstungen. Durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung, Heizungs- und Kühlsysteme sowie die Optimierung der Gebäudedämmung können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Eine Energieberatung bietet eine fundierte Grundlage für die Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

Kosteneinsparungen:

Die Senkung der Energiekosten ist für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser von großer Bedeutung, da sie oft hohe Energieverbraucher sind. Durch die Umstellung auf energieeffiziente Technologien und die Implementierung von energieeinsparenden Verfahren können die Betriebskosten erheblich gesenkt werden. Diese eingesparten Ressourcen können dann für die Verbesserung der Patientenversorgung und die Modernisierung der Einrichtung verwendet werden.

Energieberatung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern:

Nachhaltigkeit und Umweltschutz:

Zudem tragen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser eine gesellschaftliche Verantwortung, auch in Bezug auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes können sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und Ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Eine nachhaltige Ausrichtung verbessert nicht nur das Image der Einrichtung, sondern kann auch die Zufriedenheit der Bewohner, Patienten und Mitarbeiter steigern.

Einhaltung von Vorschriften und Standards:

Auch müssen oft bestimmte Vorschriften und Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltschutz eingehalten werden. Eine Energieberatung hilft dabei, sicherzustellen, dass die Einrichtung den geltenden Bestimmungen entspricht. Energieexperten können die aktuellen Richtlinien analysieren und Empfehlungen geben, wie die Einrichtung die erforderlichen Standards erfüllen kann. Die Einhaltung der Vorschriften schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern zeigt auch das Engagement der Einrichtung für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Betriebsführung.

Fazit:

Eine professionelle Energieberatung ist für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser von großer Bedeutung. Sie ermöglicht die

Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen, senkt die Betriebskosten, trägt zur Nachhaltigkeit bei und stellt die Einhaltung von Vorschriften sicher. Durch eine optimierte Energieeffizienz können diese Einrichtungen ihre Ressourcen effizienter nutzen und ihre finanzielle Stabilität verbessern, während sie gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Eine Investition in eine Energieberatung ist somit eine sinnvolle Maßnahme für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, um sowohl ökonomische als auch ökologische Ziele zu erreichen.

Autorin: Julia Weigelt

02. Feb. 2024

Die Zukunft der Abfallwirtschaft: Mobile Behälterpressen im Fokus

Schaubild: Zukunft Abfallwirtschaft
Illustration: Hannah Klaves

Die effiziente und nachhaltige Entsorgung von Abfällen ist zu einer der größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Unternehmen und Gemeinden suchen kontinuierlich nach innovativen Lösungen, um Abfallvolumen zu reduzieren und Transportkosten zu optimieren. In diesem Zusammenhang gewinnen mobile Behälterpressen zunehmend an Bedeutung. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten dieser technologischen Innovation, sowie die kürzlich erschienene DGUV Informationen 214-087„Mobile Behälterpressen“.

Diese neu vorliegende Information bietet Hinweise und Empfehlungen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken vermieden werden können. Dies gilt insbesondere im Kontext der Beschaffung, Ausstattung und Auswahl geeigneter mobiler Behälterpressen, der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, der Festlegung betriebsspezifischer Maßnahmen sowie der Unterweisung der Beschäftigten.

Mobile Behälterpressen bieten eine innovative Methode zur Verdichtung von Abfällen direkt an der Quelle:

  • Die Pressen können direkt auf Abfallbehälter montiert werden und komprimieren den Inhalt, um das Volumen um bis zu 80 Prozent zu reduzieren.
  • Durch die Verdichtung wird das Abfallvolumen erheblich verringert, was zu einer optimaleren Nutzung des vorhandenen Platzes führt.
  • Dies wiederum minimiert die Anzahl der erforderlichen Abholungen und verringert die Transportkosten erheblich.
  • Der größte Vorteil von mobilen Behälterpressen liegt in ihrer Flexibilität und Mobilität.
  • Durch ihre kompakte Bauweise können sie auch in engen Räumen oder auf begrenzten Flächen platziert werden.
  • Die Flexibilität ermöglicht es den Betreibern, die Pressen bedarfsgerecht einzusetzen und auf Veränderungen des Abfallaufkommens flexibel zu reagieren.

Für eine umfassende Gewährleistung der Arbeitssicherheit bei der Verwendung mobiler Behälterpressen sind die Richtlinien der DGUV Information 214-087 zu beachten. Vor dem Erwerb sind klare Maßnahmen erforderlich, darunter die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Bereitstellung einer Betriebsanleitung.

Die Verwendung von mobilen Behälterpressen trägt auch zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei. Durch die Verdichtung des Abfalls wird der Bedarf an zusätzlichen Behältern oder Containern reduziert, was wiederum den Ressourcenverbrauch verringert.

Autorin: Julia Weigelt

Link zur DGUV Information 214-087:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3414

08. Jan. 2024