Aktuelles zu Energie- und Umweltthemen
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Hendrikje Schubert

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1. BECV-Informationsveranstaltung der DEHSt

Die 1. BECV-Informationsveranstaltung der DEHSt findet am 08.04.2022 für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes statt

In unserem Blog-Eintrag vom August 2021 haben wir bereits über das in Krafttreten der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung informiert. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die durch den nationalen Brennstoffemissionshandel verursachten höheren Belastungen für produzierende Unternehmen bestimmter Sektoren abzumildern. Dafür bekommen betroffene Unternehmen voraussichtlich Beihilfen in Form von Kompensationszahlungen, sofern sie ab 2023 „Klimainvestitionen“ tätigen.

Am 08.04.2022 findet die erste Informationsveranstaltung zum Thema Carbon Leakage Kompensation für fossile Energieträger statt. Veranstalter ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die DEHSt ist die zuständige Behörde, die für die Zahlung von Beihilfen an Unternehmen verantwortlich ist. Der erste Stichtag für die Antragstellung ist bereits am 30.06.2022!

Mit der Veranstaltung möchte die DEHSt betroffenen Unternehmen umfassend das Beihilfeverfahren und die Antragsstellung erläutern. Die Veranstaltung findet am 08.04.2022 von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr online statt und wird per Livestream übertragen. Der Link zur Übertragung wird ca. eine Woche vorher auf folgender Website bekanntgegeben: https://www.dehst.de/

Die Veranstaltung ist kostenfrei und erfordert keine Anmeldung.
Sollten Sie Fragen zur BECV haben, beraten wir Sie gern!

10. Mär. 2022

Abschaffung der EEG-Umlage 2023, damit das Aus für die Besondere Ausgleichsregelung?

Der neue Bundeswirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne) bestätigte die geplante Abschaffung der EEG-Umlage im kommenden Jahr 2023.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würden nun die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen - KWKG und Offshore-Netzumlage - in ein eigenes Gesetz überführt werden, um so der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen, so Habeck.

Werden dann Erneuerbare Energien nicht mehr gefördert?

Doch, mindestens bis zum vollständigen Kohleausstieg. Die Kosten sollen jedoch anders umverteilt werden als bisher. Diese Kosten sollen nun nicht mehr durch den Stromverbraucher gedeckt werden, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Hierfür sind die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel vorgesehen, die durch den Kauf von CO2-Zertifikaten entstehen, zu dem u.a. Lieferanten von Brennstoffen und Treibstoffen verpflichtet sind. (Diese geben Kosten an Kunden weiter)

Unternehmen, die bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, haben hier auf dem ersten Blick eine Baustelle weniger. Denn fraglich ist nun, ob eine Antragstellung zum Stichtag 30.06.2022 für das Entlastungsjahr 2023 überhaupt sinnhaftig ist.

Allerdings wird im Koalitionsvertrag auch angekündigt, dass Steuerbegünstigungen abgebaut werden sollen, was die Einsparung der EEG-Umlage wieder aufheben könnte.

Aktuell ist sogar ein Früheres Aus für die EEG-Umlage im Gespräch. Darüber will sich die neue Koalition angesichts der hohen Energiepreise beraten. Wir halten sie dahingehend gern auf dem Laufenden.

Autor: Daniel Parthum

09. Feb. 2022

Die Bundesregierung stoppt die KfW-Programme für den Bau energieeffizienter Gebäude

Am Montag, dem 24.01.2022, stoppte die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung die meisten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Grund dafür, ist die hohe Antragsflut im Januar. Allein durch diese Anträge seien bei der KfW-Bank die zur Verfügung stehenden 5 Milliarden Euro ausgeschöpft.

Damit sind leider auch Förderungen für Neubauten des noch sparsameren Effizienzstandard 40 verflogen. Die Ampelkoalition will sich nun zügig über eine Neuausrichtung der Förderpolitik beraten. Genaue Details sind noch unklar.

Der EH55-Standard besagte, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt, das lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Die im GEG festgelegten Standards sollen ab 2025 dann an die Kriterien des KfW-Effizienzhauses 40 angepasst werden.

Immerhin bleiben noch die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzten Förderungen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung bestehen. Dies betrifft kleinere Investitionen wie den Austausch einer Heizung.

 

Autor: Daniel Parthum

09. Feb. 2022

Die ISO 50003:2021 (Entwurf) bringt neue Anforderungen an die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen

Demnächst wird die ISO 50003:2015 von einer neuen Revision abgelöst werden. Die ISO 50003 legt Anforderungen an die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen fest. Diese Anforderungen wurden nun erweitert und angepasst. Vor allem ändert sich damit der Zulassungsprozess und die Kompetenzanforderungen an die Auditoren.

Die Struktur der neuen, bislang im Entwurf vorliegenden ISO 50003:2021 wurde an die ISO/IEC 17021-1:2015 („Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren“) angepasst.

Neben der strukturellen Erweiterung gibt es nun auch weitere Definitionen im Kapitel 3 und einen umfangreicheren Anhang. Außerdem werden konkretere Beschreibungen des geforderten Fachwissens zu Energiemanagementsystemen (EnMS) geliefert. Überwiegend Anforderungen an die technische Kompetenz wurden hinzugefügt.

Für die Berechnung der Audittage wurde die Anzahl der Energiearten auf diejenigen geändert, die mindestens 80 % des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen. Auch die Anforderungen an die Stichprobenziehung für EnMS mit mehreren Standorten wurden aktualisiert. Zusätzlich wird wortwörtlich der Fokus nicht mehr länger auf die „Mindestdauer des Audits“, sondern auf den „Auditzeitaufwand“ gesetzt.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gern.

05. Jan. 2022