Energieaudit nach DIN 16247-1
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Hendrikje Schubert

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Energieaudit nach DIN 16247-1

Nach dem Energieaudit ist vor dem Audit …

Gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind mittlere und große Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik verpflichtet, regelmäßige Energieauditaktivitäten nachzuweisen. Eine Möglichkeit stellt ein Energieaudit nach DIN 16247-1 dar.

Erfahrungswert:

Ein Umsetzungszeitraum von 6 Monaten ist realistisch.

Seit 2015 haben unsere Energieauditoren Hendrikje Schubert und Felix Berlin 40 Unternehmen aus folgenden Branchen auditiert:

  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Abfall
  • Sozialwesen
  • Information und Kommunikation
  • Energieversorgung
  • Grundstücke und Immobilien

Pakete (Auswahl): Energieaudit nach DIN 16247-1

Paket A1

Energieaudit nach DIN 16247-1 durch einen qualifizierten Energieauditor

  • Energieverbrauch > 0,5 GWh/a
  • 1 Produktionsstandort
  • 1 Verwaltungsstandort

4.950 €*

Paket A2

Energieaudit nach DIN 16247-1 durch einen qualifizierten Energieauditor

  • Energieverbrauch > 5,0 GWh/a
  • 2 Produktionsstandorte
  • 1 Verwaltungsstandort

6.215 €*

Paket A3

Energieaudit nach DIN 16247-1 durch einen qualifizierten Energieauditor

  • Energieverbrauch > 10,0 GWh/a
  • 3 Produktionsstandorte
  • 1 Verwaltungsstandort
  • 1 Weiterer Unternehmensstandort (Lager, Kundenzentrum, usw.)

7.535 €*

*) Preis netto zzgl. Nebenkosten. Nebenkosten können Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Materialkosten für Seminarunterlagen, usw. beinhalten.

Anfrage-Formular

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sobald Ihre Anfrage bei uns eingetroffen ist, setzen wir uns binnen drei Tagen mit Ihnen in Verbindung und klären die Einzelheiten über Datum der Durchführung, inhaltliche Fragen und weitere Wünsche. Erst dann erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Auftragsbestätigung über die vereinbarten, auf Sie zugeschnittenen Konditionen.

Bitte rechnen Sie 1 plus 9.

Energieaudit nach DIN 16247-1 als funktionales Instrument

Ein Energieaudit nach DIN 16247-1 ist ein funktionales Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen, ohne über einen längeren Zeitraum Kapazitäten zu binden. Durch die systematische und strukturierte Ermittlung, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen wieviel Energie verbraucht, wird erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Die DIN 16247-1 formuliert dabei die Anforderungen an den Auditprozess, um ein qualitativ gutes Energieaudit sicherzustellen.

Erstes Energieaudit 2015

Aus den §§ 8-8d EDL-G war der 05.12.2015 der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits für mittlere und große Unternehmen. Die dritte Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wieder­holungs­audits sind bereits in vollem Gange. Mindestens alle vier Jahre nach Fertigstellung des Erstaudits ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von Auditoren mit entsprechender Qualifikation und Akkreditierung durchzuführen, um sicherzustellen, gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Standards zu handeln.

Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen. Sie finden unsere Listung unter der Anbieternummer 1089935 sowie Auditorennummer 209018 bei der Bundesstelle für Energieeffizienz www.bfee-online.de.

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